Flurförderzeug: Arten, Einsatz & Sicherheitsregeln

Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Flurförderzeuge bewegen Lasten innerbetrieblich auf ebener Fläche. Dazu gehören Handhubwagen, Gabelstapler, Schlepper, Kommissionierer und fahrerlose Transportfahrzeuge.

Definition: Nach DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge Fördermittel, die mit Rädern auf Flur laufen, frei lenkbar, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
Beispiele
Hubwagen und Stapler
Auswahl
Tragfähigkeit, Hubhöhe und Umgebung

Arten

Fahrzeug Einsatz
Handhubwagen Paletten bodennah über kurze Wege bewegen
Elektrohubwagen häufiger Horizontaltransport
Gegengewichtsstapler Be- und Entladung sowie Stapeln
Schubmaststapler hohe Regale und schmale Lagergänge
Kommissionierer Entnahme aus verschiedenen Höhen
FTF/AMR automatischer Materialtransport

Auswahlkriterien

Tragfähigkeit gilt nur innerhalb des Lastschwerpunktabstands und der zulässigen Hubhöhe. Boden, Rampen, Gangbreite, Reifen, Sicht, Umgebungstemperatur, Ex-Schutz und Anbaugeräte beeinflussen die Eignung. Ein Anbaugerät kann Resttragfähigkeit reduzieren.

Sicherheit und Fahrer

Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand benötigen Ausbildung und betriebliche Beauftragung nach den einschlägigen Regeln. Verkehrswege, Fußgängertrennung, Geschwindigkeit und Sicht müssen betrieblich geregelt sein. Im öffentlichen Verkehrsraum können zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Anforderungen gelten.

Beispiel: Ein Stapler trägt bei niedriger Hubhöhe 2.000 kg. Wird eine lange Last mit größerem Schwerpunktabstand aufgenommen oder hoch gehoben, kann die zulässige Resttragfähigkeit deutlich sinken.

Tägliche Kontrolle

  • Gabeln, Ketten und Lastaufnahmemittel,
  • Reifen, Bremsen und Lenkung,
  • Warn- und Rückhalteeinrichtungen,
  • Hydraulik und sichtbare Schäden,
  • Batterie beziehungsweise Energieversorgung,
  • Lesbarkeit des Tragfähigkeitsschilds.
Praxis-Tipp: Ein „Staplerschein“ allein ist keine Freigabe für jedes Gerät und jeden Betrieb. Gerätebezogene Einweisung und schriftliche Beauftragung bleiben wichtig.

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