Kabotage: Bedeutung, EU-Regeln & Beispiel
Kabotage ermöglicht zeitlich begrenzte Inlandstransporte durch Verkehrsunternehmen aus einem anderen Staat. In der EU ist sie an eine vorherige grenzüberschreitende Beförderung, Mengen- und Zeitgrenzen sowie Nachweise gebunden.
Kabotage ist eine gewerbliche innerstaatliche Güterbeförderung in einem Aufnahmestaat durch ein dort nicht niedergelassenes Verkehrsunternehmen. Beispiel: Ein polnischer Frachtführer transportiert nach einer internationalen Anlieferung eine Ware ausschließlich von Köln nach Hamburg.
Wie funktioniert die EU-Grundregel?
Nach vollständiger Entladung einer eingehenden internationalen Beförderung darf ein berechtigter Frachtführer grundsätzlich bis zu drei Kabotagebeförderungen mit demselben Kraftfahrzeug innerhalb von sieben Kalendertagen durchführen. Der Zeitraum beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Entladung der internationalen Fahrt und endet um 23:59 Uhr des siebten Tages.
Nach Abschluss der Kabotage und Verlassen des Aufnahmestaates gilt mit demselben Fahrzeug für denselben Staat eine viertägige Karenzzeit. Details können sich nach Route und beteiligten Staaten unterscheiden.
Welche Nachweise müssen vorhanden sein?
- Beleg der eingehenden internationalen Beförderung,
- Frachtpapiere zu jeder Kabotagebeförderung,
- Angaben zu Absender, Frachtführer, Empfänger, Lade- und Entladeort,
- Beschreibung und Menge der Güter sowie Fahrzeugdaten,
- gegebenenfalls Entsende- und Sozialvorschriften für Fahrer.
Was ist keine Kabotage?
Ein reiner internationaler Transport von einem Staat in einen anderen ist keine Kabotage. Auch der Werkverkehr kann anders zu beurteilen sein als gewerblicher Güterkraftverkehr. Entscheidend sind tatsächliche Beförderung, Niederlassung des Unternehmens und rechtlicher Anwendungsbereich – nicht nur das Kennzeichen.
Warum wird Kabotage begrenzt?
Die Regeln sollen Fahrzeuge nach internationalen Fahrten besser auslasten, zugleich aber dauerhafte Inlandstätigkeit ohne Niederlassung verhindern. Verstöße können Bußgelder, Untersagungen und Haftungsrisiken für beteiligte Auftraggeber auslösen.
Häufige Fragen
Sind es immer genau drei Fahrten?
Drei ist die Obergrenze der Grundregel, keine Pflicht. Werden Kabotagefahrten auf andere Mitgliedstaaten verteilt, gelten zusätzliche Bedingungen und kürzere Zeitfenster.
Zählt ein Auftrag mit mehreren Entladungen als eine Fahrt?
Die Einordnung hängt vom Beförderungsvertrag und Ablauf ab. Mehrere Teilentladungen machen nicht automatisch mehrere Kabotageoperationen; die Unterlagen müssen den Vorgang eindeutig abbilden.