Nachentgelt bei der Post: Kosten, Zahlung und Widerspruch
Was Empfänger und Absender bei zu wenig Porto wissen müssen
Nachentgelt Post – dieser Vermerk auf einem Brief oder einer Benachrichtigung bedeutet, dass für die Sendung nicht genug Porto bezahlt wurde. Die Deutsche Post kann dann den fehlenden Portobetrag plus eine Einziehungsgebühr verlangen. Für Empfänger ist das überraschend, denn den Frankierungsfehler hat meist der Absender gemacht. Trotzdem kann die Sendung gegen Zahlung ausgehändigt werden. Wer nicht zahlen möchte, darf die Annahme verweigern; dann bleibt grundsätzlich der Absender zahlungspflichtig.
Dieser Ratgeber erklärt die Regeln für Privat- und Geschäftspost, zeigt die aktuellen Gebühren und Briefpreise 2026, rechnet typische Fälle vor und beschreibt, wie Sie bei einer zweifelhaften Forderung sinnvoll vorgehen.
Das Wichtigste zum Nachentgelt bei der Post
- Nachentgelt besteht aus zwei Teilen: dem fehlenden Porto und einer festen Einziehungsgebühr.
- Bei Postkarten sowie Standard- und Kompaktbriefen beträgt die Gebühr 0,70 Euro; bei Groß- und Maxibriefen sowie Warensendungen 2,00 Euro.
- Die Post schickt eine falsch frankierte Sendung normalerweise an den Absender zurück. Ist das betrieblich nicht möglich, kann sie dem Empfänger gegen Nachentgelt angeboten werden.
- Der Empfänger kann für den Absender zahlen, muss eine solche Sendung aber nicht annehmen. Bei Verweigerung bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.
- Absichtlich ungültige, gefälschte oder manipulierte Frankierungen können deutlich höhere Forderungen auslösen.
Was bedeutet Nachentgelt bei der Post?
Nachentgelt ist kein neues Porto und auch keine Strafe für den Empfänger. Es ist eine nachträgliche Forderung für eine nicht oder nicht ausreichend frankierte Sendung. Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
fehlender Portobetrag + Einziehungsgebühr = Nachentgelt
Ein Brief kann beispielsweise äußerlich wie ein Standardbrief aussehen, wegen seines Gewichts oder seiner Dicke aber in die nächsthöhere Produktklasse fallen. Auch eine ungültige oder bereits verwendete Briefmarke kann dazu führen, dass das aufgeklebte Porto nicht anerkannt wird.
Nach den offiziellen Frankierungshinweisen der Deutschen Post wird eine unbezahlte oder unterfrankierte Sendung normalerweise an den Absender zurückgegeben, damit sie neu verpackt und korrekt frankiert wird. Nur wenn eine Rückgabe aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, kann sie weiterbefördert und dem Empfänger gegen Nachentgelt angeboten werden.
Wer muss das Nachentgelt bezahlen?
Die Forderung hängt ursächlich am Absender, denn er hat den Beförderungsvertrag veranlasst und muss die Sendung korrekt frankieren. Der Empfänger darf den offenen Betrag jedoch übernehmen, damit er den Brief sofort erhält. Seine Zahlung wirkt dann auch für den Absender.
Möchte der Empfänger nicht bezahlen, kann er die Annahme verweigern. Die Sendung geht – sofern der Absender erkennbar ist – zurück. Der Absender bleibt zur Zahlung des fehlenden Portos und der Gebühr verpflichtet. Bei wichtigen oder erwarteten Unterlagen kann es trotzdem praktisch sein, zunächst zu zahlen und anschließend eine Erstattung mit dem Absender zu klären.
Das unterscheidet Nachentgelt von einer normalen Warenbestellung: Der Zusteller kassiert hier nicht den Kaufpreis, sondern eine postalische Forderung wegen der Frankierung.
Wie hoch ist das Nachentgelt 2026?
Die Höhe richtet sich nach dem fehlenden Porto und der Produktklasse. Die feste Einziehungsgebühr ist in der seit 1. Juli 2026 geltenden Preisübersicht der Deutschen Post aufgeführt.
| Sendungsart | Einziehungsgebühr | Berechnung |
|---|---|---|
| Postkarte | 0,70 € | fehlendes Porto + 0,70 € |
| Standardbrief | 0,70 € | fehlendes Porto + 0,70 € |
| Kompaktbrief | 0,70 € | fehlendes Porto + 0,70 € |
| Großbrief | 2,00 € | fehlendes Porto + 2,00 € |
| Maxibrief | 2,00 € | fehlendes Porto + 2,00 € |
| Warensendung | 2,00 € | fehlendes Porto + 2,00 € |
Für DHL Päckchen und Pakete gelten eigene Regeln: Bei Unterfrankierung nennt die Preisliste eine zusätzliche Gebühr von 2,00 Euro. Eine absichtlich fehlende, ungültige, gefälschte oder manipulierte Frankierung kann bei diesen Sendungen 20,00 Euro zusätzlich kosten. Diese Paketgebühren sollten nicht mit dem Nachentgelt für Briefe verwechselt werden.
Zwei Beispiele zur Berechnung
Beispiel 1: Unfrankierter Standardbrief. Ein nationaler Standardbrief kostet 2026 0,95 Euro. Fehlt die Frankierung vollständig, setzt sich die Forderung aus 0,95 Euro fehlendem Porto und 0,70 Euro Gebühr zusammen. Das Nachentgelt beträgt 1,65 Euro.
Beispiel 2: Großbrief wurde als Standardbrief frankiert. Für den Großbrief sind 1,80 Euro nötig, auf dem Umschlag kleben aber nur 0,95 Euro. Es fehlen 0,85 Euro. Hinzu kommen 2,00 Euro Einziehungsgebühr, sodass 2,85 Euro Nachentgelt entstehen.
Die aktuellen Basispreise betragen 0,95 Euro für Postkarte und Standardbrief, 1,10 Euro für den Kompaktbrief, 1,80 Euro für den Großbrief und 2,90 Euro für den Maxibrief. Maßgeblich sind nicht nur Gewicht und Umschlaggröße, sondern auch Dicke, Form und maschinelle Verarbeitbarkeit. Eine kompakte Übersicht finden Sie im Ratgeber Kompaktbrief: Maße, Porto und Versandtipps.
Warum entsteht Nachentgelt?
Zu wenig Porto ist häufig keine Absicht. Schon kleine Abweichungen können eine andere Briefklasse auslösen:
- Gewicht überschritten: Ein Standardbrief darf höchstens 20 Gramm, ein Kompaktbrief höchstens 50 Gramm wiegen.
- Brief zu dick: Beim Standardbrief sind maximal 5 Millimeter, beim Kompaktbrief maximal 10 Millimeter erlaubt.
- Falsches Format: Quadratische Karten oder Umschläge erfüllen die Bedingungen günstiger Standardprodukte oft nicht. Mehr dazu erklären wir bei den zulässigen Postkartenmaßen.
- Unebener oder starrer Inhalt: Ein Stift, Schlüssel oder anderer kleiner Gegenstand kann den Umschlag ausbeulen, die Dicke erhöhen oder die maschinelle Verarbeitung verhindern. Nicht jeder Gegenstand ist automatisch unzulässig, aber das fertige Versandstück muss die Produktbedingungen erfüllen.
- Ungültige Frankierung: Bereits verwendete, beschädigte, überklebte oder nicht mehr gültige Marken beziehungsweise Frankiervermerke werden möglicherweise nicht angerechnet.
- Falsches Produkt: Dokumente, Waren und Zusatzleistungen unterliegen unterschiedlichen Bedingungen. Eine günstige Briefmarke ersetzt nicht automatisch das notwendige Versandprodukt.
Rücksendung oder Zustellung gegen Nachentgelt?
Viele unterfrankierte Briefe erreichen den Empfänger gar nicht. Ist eine Absenderadresse vorhanden, erhält der Absender die Sendung häufig mit einem gelben Hinweisaufkleber zurück. Er sollte den Rückgabegrund beachten, die Sendung neu verpacken und vollständig neu frankieren. Einfach nur den fehlenden Centbetrag auf denselben beanstandeten Umschlag zu kleben, ist laut Post nicht der vorgesehene Weg.
Fehlt eine verwertbare Absenderangabe oder ist eine Rückgabe betrieblich nicht möglich, kann die Post die Sendung dennoch weiterleiten. Dann entscheidet der Empfänger an der Haustür oder bei der Abholung, ob er das Nachentgelt übernimmt. Welche weiteren Ursachen eine Rücksendung haben kann, zeigt unser Beitrag Brief zurück an Absender: Gründe und Lösungen.
Wie und wo wird das Nachentgelt bezahlt?
Bei Privatkunden wird die Zahlung üblicherweise bei der Aushändigung oder Abholung organisiert. Welche Zahlungsmittel im konkreten Zustellweg oder in der jeweiligen Filiale verfügbar sind, kann variieren. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass ausschließlich Bargeld oder immer eine Kartenzahlung möglich ist. Fragen Sie den Zusteller beziehungsweise die Filiale oder beachten Sie die Angaben auf der Benachrichtigung.
Für Geschäftskunden gibt es abweichende Prozesse. Mit POSTCARD und elektronischer Sendungsabrechnung (eSAV) kann Nachentgelt über eine geschäftliche Abrechnung erfasst werden. Diese Lösung ist kein allgemeines Online-Zahlverfahren für jeden privaten Empfänger, sondern ein Angebot für entsprechend registrierte Unternehmen.
Darf man die Annahme verweigern?
Ja. Ein Empfänger kann einen Brief mit Nachentgelt ablehnen. Die Ablehnung gilt als Annahmeverweigerung; die Sendung wird anschließend an den Absender zurückgeführt, sofern dies möglich ist. Der Absender muss die Forderung dann begleichen.
Vor der Entscheidung sollten Sie prüfen, ob Sie wichtige Post erwarten. Bei Fristsachen, Dokumenten oder Schreiben einer Behörde kann der schnelle Erhalt wichtiger sein als der geringe Betrag. Notieren Sie die Forderung, lassen Sie sich nach Möglichkeit einen Beleg geben und klären Sie die Kosten später mit dem Absender. Bei unbekannter oder offensichtlich unerwünschter Post spricht dagegen wenig dafür, freiwillig für den Frankierungsfehler aufzukommen.
Was tun, wenn die Forderung falsch erscheint?
- Sendung und Aufkleber prüfen: Stimmen Empfängername, Produktart und ausgewiesener Betrag? Öffnen Sie einen fremd adressierten Brief nicht.
- Fotos anfertigen: Dokumentieren Sie Vorder- und Rückseite, Frankierung, Maße und den Nachentgeltvermerk, bevor Aufkleber entfernt werden.
- Beleg aufbewahren: Wenn Sie zahlen, bitten Sie um einen Zahlungsnachweis oder bewahren Sie die Quittung auf.
- Absender kontaktieren: Bei einer erwarteten Sendung ist der Absender meist der schnellste Ansprechpartner für eine Erstattung.
- Deutsche Post ansprechen: Bei erkennbaren Bewertungsfehlern können Sie sich mit den Unterlagen an den Kundenservice wenden. Ein Anspruch auf Erstattung hängt vom konkreten Fall ab.
Wichtig: Entfernen oder verändern Sie Briefmarken und Frankiercodes nicht eigenmächtig. Für die Prüfung muss die ursprüngliche Sendung möglichst vollständig nachvollziehbar bleiben.
Vorsicht bei gefälschten oder manipulierten Marken
Eine gewöhnliche Fehleinschätzung bei Gewicht oder Format ist etwas anderes als eine absichtlich ungültige Frankierung. Bei vorsätzlich nichtigen, gefälschten oder manipulierten Marken beziehungsweise Frankiervermerken sieht die Deutsche Post für nationale und internationale Briefsendungen eine erhöhte Einziehungsgebühr oder pauschalierten Schadenersatz von 50,00 Euro zusätzlich vor. Der Absender kann nach den Preisbedingungen nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Dazu gehören beispielsweise kopierte Marken, erneut verwendete Matrixcodes oder bewusst verfälschte digitale Frankierungen. Wer versehentlich eine alte Marke nutzt oder bei einem Format danebenliegt, sollte dennoch nichts vertuschen: Rückgabehinweis beachten, neu verpacken und korrekt frankieren.
Nachentgelt, Nachnahme und Antwortsendung: die Unterschiede
| Begriff | Wofür wird gezahlt? | Wer veranlasst es? |
|---|---|---|
| Nachentgelt | fehlendes Porto plus Gebühr | entsteht durch unzureichende oder ungültige Frankierung |
| Nachnahme | vom Absender festgelegter Geldbetrag, oft ein Warenpreis | bewusst gebuchte Versand- und Zahlungsleistung |
| Antwortsendung | Porto wird vereinbarungsgemäß vom Empfänger getragen | vertraglich vorbereitete Rückantwort eines Unternehmens oder einer Organisation |
Ein vorgedruckter Rückumschlag mit „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ kann eine korrekt vorbereitete Antwortsendung sein und ist dann nicht einfach ein unfrankierter Normalbrief. Entscheidend ist die vollständige Kennzeichnung. Unser Ratgeber erklärt, wann bei „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ tatsächlich keine Briefmarke nötig ist.
So vermeiden Absender Nachentgelt
- Den vollständig gepackten und verschlossenen Brief wiegen, nicht nur den Inhalt.
- Länge, Breite und Dicke an der stärksten Stelle messen.
- Bei starren oder unebenen Inhalten eine passende Versandverpackung und Produktklasse wählen.
- Aktuelle Preise auf der offiziellen Portoübersicht prüfen.
- Nur gültige, unbeschädigte und noch nicht verwendete Briefmarken oder Frankiercodes einsetzen.
- Absenderadresse lesbar anbringen, damit eine beanstandete Sendung zurückgegeben werden kann.
- Bei Grenzfällen in der Filiale messen, wiegen und frankieren lassen.
Besondere Fälle: Einschreiben, Warensendung und digitale Frankierung
Einschreiben: Auch eine Zusatzleistung schützt nicht vor Unterfrankierung. Für ein Einschreiben werden das Porto des passenden Briefprodukts und der Preis der Zusatzleistung benötigt. Fehlt ein Teil, kann Nachentgelt entstehen. Verweigert der Empfänger die Zahlung beziehungsweise Annahme, wird die Sendung zurückgeführt. Gerade bei fristgebundenen Schreiben sollten Absender daher den Einlieferungsbeleg aufbewahren und vor dem Versand kontrollieren, ob Basisporto und Zusatzleistung vollständig bezahlt sind.
Warensendung: Für die Warensendung gelten eigene Maße, Gewichte und Beförderungsbedingungen. Die Einziehungsgebühr bei fehlendem Entgelt beträgt 2,00 Euro. Kleine Gegenstände gehören nicht automatisch in einen normalen Brief, nur weil sie in einen Umschlag passen. Entscheidend ist, welches Produkt für Inhalt und Verpackung vorgesehen ist. Bei internationalen Sendungen kommen außerdem Inhalts- und Zollvorschriften hinzu.
Digitale Frankierung: INTERNETMARKEN, mobile Briefmarken und andere Matrixcodes müssen vollständig, gut lesbar und für genau eine Sendung verwendet werden. Ein Code darf nicht kopiert oder ein zweites Mal genutzt werden. Achten Sie beim Ausdrucken auf ausreichenden Kontrast und darauf, den Code nicht zu knicken, zu beschneiden oder mit Klebeband zu spiegeln. Wird eine digitale Frankierung vom System als bereits verwendet oder manipuliert erkannt, kann die Behandlung deutlich strenger ausfallen als bei einem versehentlichen Gewichtsfehler.
Der Brief kam mit Rückgabeaufkleber zurück – was jetzt?
Ein zurückgegebener Brief sollte nicht unverändert erneut in den Briefkasten geworfen werden. Lesen Sie zuerst den angegebenen Rückgabegrund. Prüfen Sie anschließend das komplette Versandstück: Stimmt die Adresse, liegt das Gewicht innerhalb der Grenze, passt die Dicke und ist die gewählte Frankierung gültig? Die Deutsche Post empfiehlt bei einer Beanstandung, die Sendung neu zu verpacken und vollständig neu zu frankieren.
Das ist besonders wichtig, wenn auf dem ursprünglichen Umschlag bereits ein Frankiercode entwertet oder ein Prüfvermerk angebracht wurde. Ein bloßes Ergänzen der Differenz kann dazu führen, dass die Sendung erneut aussortiert wird. Übertragen Sie Inhalt und Anschrift auf einen neuen Umschlag, wählen Sie die korrekte Produktklasse und bezahlen Sie das gesamte Porto neu. Bei einer mutmaßlich falschen Rückgabe dokumentieren Sie vorher Umschlag, Maße, Gewicht und Hinweisaufkleber. So bleibt der Vorgang für eine Anfrage beim Kundenservice nachvollziehbar.
Nachentgelt bei Geschäftspost: Prozesse statt Einzelfalllösungen
Bei Unternehmen kann bereits eine kleine Fehlerquote hohe Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen. Sinnvoll ist deshalb ein verbindlicher Freigabeprozess: Ein fertig zusammengestelltes Muster jeder Aussendung wird gewogen und gemessen, die Produktwahl dokumentiert und erst danach die Serie frankiert. Änderungen am Papier, an Beilagen oder Umschlägen müssen eine neue Prüfung auslösen. Für größere Mengen eignen sich Frankiermaschinen und digitale Abrechnungsverfahren, sofern Produktdaten und Geräteeinstellungen regelmäßig aktualisiert werden.
Kommt Geschäftspost mit Nachentgelt an, sollte die Poststelle festlegen, wer über Annahme oder Ablehnung entscheidet. Erwartete Vertragsunterlagen werden häufig angenommen und intern dem verursachenden Absender zugeordnet; unbekannte Sendungen können zunächst geprüft werden. POSTCARD und eSAV erleichtern registrierten Geschäftskunden die Abrechnung, ersetzen aber nicht die Ursachenanalyse. Wiederkehrende Forderungen sind meist ein Signal für veraltete Portowerte, falsche Briefklassen oder unzureichend kontrollierte Versandvorlagen.
Häufige Fragen zum Nachentgelt
Muss der Empfänger Nachentgelt bezahlen?
Der Empfänger kann den Betrag für den Absender übernehmen, muss die Sendung aber nicht annehmen. Lehnt er ab, geht sie nach Möglichkeit zurück und der Absender bleibt zahlungspflichtig.
Wie berechnet die Post das Nachentgelt?
Zum fehlenden Porto kommt eine feste Einziehungsgebühr. Sie beträgt 0,70 Euro bei Postkarten, Standard- und Kompaktbriefen sowie 2,00 Euro bei Groß- und Maxibriefen und Warensendungen.
Kann ein zu dicker Brief Nachentgelt auslösen?
Ja. Überschreitet ein Brief die zulässige Dicke seiner Produktklasse, kann er als teureres Format bewertet werden. Beim Standardbrief sind höchstens 5 Millimeter erlaubt, beim Kompaktbrief 10 Millimeter.
Was passiert, wenn der Empfänger die Zahlung verweigert?
Die Annahme wird verweigert und die Sendung geht, sofern möglich, an den Absender zurück. Dieser bleibt für das fehlende Porto und die Einziehungsgebühr verantwortlich.
Ist Nachentgelt dasselbe wie Nachnahme?
Nein. Nachentgelt gleicht fehlendes Porto aus. Bei Nachnahme kassiert der Zusteller einen vom Absender festgelegten Betrag, häufig den Kaufpreis einer Ware.
Fazit: Erst prüfen, dann zahlen oder ablehnen
Nachentgelt entsteht, wenn Porto fehlt oder eine Frankierung nicht anerkannt wird. Für normale Unterfrankierungen bleibt die Rechnung überschaubar: fehlendes Porto plus 0,70 oder 2,00 Euro Gebühr. Empfänger können die Zahlung übernehmen, um eine erwartete Sendung sofort zu erhalten, oder die Annahme verweigern. Absender vermeiden die Forderung am zuverlässigsten, indem sie das fertige Versandstück wiegen, messen und mit dem aktuell passenden Produkt frankieren.
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