Nachsendeauftrag 2026: Kosten, Dauer & Anleitung

Kosten, Fristen, Ausschlüsse und sichere Bestellung des Nachsendeservices

Ein Nachsendeauftrag verhindert, dass wichtige Briefe nach einem Umzug an der alten Adresse liegen bleiben. Der Nachsendeservice der Deutschen Post kostet 2026 für Privatkunden online 31,90 Euro und läuft sechs Monate. Er ist jedoch kein Rundumservice: Pakete, Päckchen, viele Zeitungen und Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ werden nicht weitergeleitet. Dieser Ratgeber erklärt Kosten, Fristen, Ausschlüsse, Auslandsregeln und den Schutz vor teuren Drittanbietern.

Nachsendeauftrag 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Regulär muss der Auftrag spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn vorliegen.
  • Privatkunden zahlen online 31,90 Euro, an Poststation oder Filiale 34,90 Euro für sechs Monate.
  • Geschäftskunden zahlen online 51,90 Euro beziehungsweise 54,90 Euro an der Poststation.
  • Briefe, Postkarten, Einschreiben, Warensendungen und bestimmte adressierte Werbesendungen werden nachgesendet.
  • DHL Paket, DHL Kleinpaket, DHL Päckchen, Express- und viele Presseprodukte sind ausgeschlossen.
  • Die Nachsendung ersetzt nicht die dauerhafte Adressänderung bei Banken, Behörden, Versicherern und Vertragspartnern.

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Mit dem Nachsendeauftrag beauftragt der Empfänger einen Postdienstleister, geeignete Sendungen von der bisherigen an eine neue oder vorübergehende Anschrift weiterzuleiten. Bei der Deutschen Post heißt das Produkt offiziell Nachsendeservice. Es eignet sich vor allem bei Umzug, vorübergehender Abwesenheit, Sterbefall oder Betreuung. Auch Firmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen können einen geschäftlichen Auftrag einrichten.

Der Service schafft eine Übergangsfrist: Während Briefe weitergeleitet werden, können Absender schrittweise die neue Anschrift übernehmen. Eine dauerhafte Lösung ist er nicht. Nachgesendete Post benötigt wegen des zusätzlichen Sortierwegs häufig länger. Fristgebundene Schreiben und besonders wichtige Dokumente sollten daher von Anfang an direkt an die richtige Adresse gehen.

Kosten und Laufzeit im Vergleich

Kundengruppe Online Poststation Filiale Laufzeit
Privatkunden 31,90 Euro 34,90 Euro 34,90 Euro 6 Monate
Geschäftskunden 51,90 Euro 54,90 Euro Nicht angeboten 6 Monate

Die Preise sind Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer. Bei Umzug, Sterbefall und sonstigen Gründen beträgt die angebotene Vertragslaufzeit sechs Monate. Für eine vorübergehende Abwesenheit kann der Zeitraum zwischen 14 Tagen und sechs Monaten gewählt werden. Der Auftrag endet automatisch; eine ordentliche Kündigung ist nicht nötig. Besteht danach noch Bedarf, muss rechtzeitig ein neuer Auftrag erteilt werden.

Bei Nachsendungen ins Ausland können dortige Postunternehmen pro Sendung ein zusätzliches Entgelt verlangen. Außerdem gelten engere Ausschlüsse. Wer mehrere Monate im Ausland lebt, sollte Kosten, Laufzeiten und erreichbare Alternativen deshalb vor der Buchung prüfen.

Wann muss der Auftrag gestellt werden?

Die Deutsche Post verlangt regulär mindestens fünf Werktage Vorlauf. Sicherer ist es, den Auftrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug anzulegen. Als Startdatum empfiehlt sich der Tag der Schlüsselübergabe oder ein kurzer Zeitraum davor, sofern der Briefkasten am neuen Wohnort bereits beschriftet und erreichbar ist.

Für eilige Einzelaufträge gibt es online einen Zusatzservice für 10 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Nachsendung am nächsten Werktag beginnen, wenn die Identifikation per POSTIDENT rechtzeitig abgeschlossen wurde. Der Eilauftrag gilt nur für eine einzelne Privatperson bei Umzug oder vorübergehender Abwesenheit. Er ist unter anderem für Firmen, Sterbe- und Betreuungsfälle, mehrere Personen sowie bestimmte Postfachkonstellationen ausgeschlossen.

Nachsendeauftrag richtig beantragen: Schritt für Schritt

  1. Offiziellen Bestellweg öffnen: Nutzen Sie den Shop unter deutschepost.de, eine Poststation oder eine Filiale. Prüfen Sie Domain, Anbieter und Endpreis.
  2. Anlass und Kundentyp wählen: Entscheiden Sie zwischen privatem und geschäftlichem Auftrag sowie Umzug, Abwesenheit, Sterbefall oder einem anderen zulässigen Grund.
  3. Adressen exakt eintragen: Geben Sie alte und neue Anschrift vollständig an. Kontrollieren Sie Schreibweise, Hausnummer, Zusatz, Postleitzahl und Namen am Briefkasten.
  4. Alle Empfänger nennen: Ein privater Auftrag kann bis zu zwölf Personen umfassen. Berücksichtigen Sie abweichende Nachnamen und frühere Namen sofort.
  5. Starttermin planen: Rechnen Sie mindestens fünf Werktage Bearbeitung ein. Bestellen Sie nicht erst am eigentlichen Umzugstag.
  6. Optionen bewusst entscheiden: Prüfen Sie, ob eine Umzugsmitteilung an Vertragspartner gewünscht ist und welche Daten weitergegeben werden dürfen.
  7. Bestätigung sichern: Speichern Sie Auftragsnummer, Laufzeit, Zahlungsbeleg und alle Bestätigungen für spätere Änderungen oder Reklamationen.

Personen lassen sich nachträglich nicht zu einem bestehenden Auftrag hinzufügen. Fehlt ein Haushaltsmitglied, ist ein zusätzlicher Nachsendeauftrag erforderlich. Bei einem weiteren Umzug von Adresse B zu Adresse C genügt keine Änderung des ersten Auftrags von A nach B: Für die zweite Strecke muss ein weiterer Auftrag eingerichtet werden.

Welche Sendungen werden nachgesendet?

Wird nachgesendet Wird nicht regulär nachgesendet
Postkarten und Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe DHL Pakete, Kleinpakete und Päckchen
Einschreiben und Einschreiben Wert im Inland Express-Sendungen
Warensendungen im Inland Dialogpost ohne Umhüllung oder Dialogpost Schwer
Adressierte Dialogpost in Hüllen Pressesendungen und Postvertriebsstücke
Blindensendungen und Streifbandzeitungen Sendungen mit entgegenstehender Vorausverfügung

Entscheidend ist nicht nur das Format, sondern auch eine Anweisung des Absenders. Vermerke wie „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ führen zur Rücksendung. Postzustellungsaufträge unterliegen Sonderregeln und werden außerhalb der Gemeinde nur in bestimmten Fällen weitergeleitet. Wer gerichtliche, behördliche oder medizinische Post erwartet, sollte die Absender unmittelbar informieren.

Nachsendeauftrag 2026: Kosten, Dauer & Anleitung
Nachsendeauftrag 2026: Kosten, Dauer & Anleitung

Pakete und Päckchen gehören nicht zum Nachsendeservice. Eine frühere Zusatzoption ist seit Juli 2024 entfallen. Für bereits angekündigte Pakete kommen je nach Versender und Sendung eine Umleitung über die DHL App, Packstation, Filiale oder ein Ablageort infrage. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Onlineshops und andere Absender brauchen die neue Lieferadresse.

Nachsendung ins Ausland

Ins Ausland können vor allem Postkarten, gewöhnliche Briefe, Blindensendungen und korrekt freigemachte Streifbandzeitungen weitergeleitet werden. Ausgeschlossen sind unter anderem Warensendungen, Dialogpost, Antwortsendungen, Einschreiben, Wertbriefe, Pressepost, Pakete und Päckchen. Die ausländische Postgesellschaft kann zusätzliches Nachentgelt verlangen; dessen Höhe bestimmt sie selbst.

Internationale Laufzeiten verlängern den Weg zusätzlich. Bei längerer Abwesenheit sollten Vollmachten, digitale Postfächer und direkte Adressänderungen geprüft werden. Der Nachsendeservice darf nicht als technische Umleitung zu einem Digitalisierungsdienst genutzt werden und lässt sich für dieselbe Anschrift und denselben Zeitraum nicht zuverlässig mit Postscan kombinieren.

Umzug: Wen Sie zusätzlich informieren sollten

Ein Nachsendeauftrag fängt Versäumnisse ab, meldet aber keinen Wohnsitz um und ändert keine Verträge. Aktualisieren Sie zuerst Meldebehörde, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Krankenkasse, Renten- oder Familienkasse, Finanzamt, Rundfunkbeitrag, Energie- und Telekommunikationsanbieter. Danach folgen Händlerkonten, Vereine, Abonnements, Ärzte, Schulen sowie private Kontakte.

Richten Sie eine einfache Liste mit Absender, Änderungsdatum und Bestätigung ein. Notieren Sie bei jedem nachgesendeten Brief, wer noch die alte Adresse verwendet. So wird aus dem sechsmonatigen Puffer ein kontrollierter Übergang statt einer dauerhaften Abhängigkeit.

Sterbefall, Betreuung und Firmen

Im Sterbefall können berechtigte Angehörige die Post an eine erreichbare Anschrift lenken. Dafür können Nachweise verlangt werden. Der Auftrag ersetzt weder Erbschein noch Vollmacht und berechtigt nicht automatisch zum Öffnen fremder Post. Bei Betreuung, Insolvenz oder Nachlassverwaltung gelten ebenfalls die jeweiligen Vertretungsbefugnisse.

Unternehmen sollten Rechtsform, vollständige Firmierung und Namensvarianten beachten. Ein geschäftlicher Auftrag betrifft einen Betrieb, eine Firma oder öffentliche Einrichtung, nicht lediglich viele Privatpersonen. Informieren Sie parallel Kunden, Lieferanten, Finanzverwaltung, Register, Kammern und Zahlungsdienstleister. Geschäftsbriefe mit Fristen verlangen besondere Kontrolle.

Vorsicht vor teuren Drittanbietern

Bei Suchmaschinen erscheinen Portale, die wie ein offizieller Postservice wirken, den Auftrag aber lediglich gegen hohe Gebühren weiterleiten. Verbraucherzentralen berichten von Forderungen über 100 Euro für Leistungen, die direkt bei der Deutschen Post 31,90 Euro kosten. Das muss nicht zwingend ein funktionsloser Fake-Shop sein; der Mehrpreis entsteht häufig für eine Vermittlungsleistung mit geringem Zusatznutzen.

Prüfen Sie vor dem Absenden die Internetadresse, das Impressum, den Vertragspartner, den Gesamtpreis und die Leistungsbeschreibung. Werbung an erster Stelle der Suche ist kein Echtheitssiegel. Der sichere Einstieg führt über deutschepost.de. Wer versehentlich einen Drittanbieter beauftragt hat, sollte Bestellseite, Bedingungen und Zahlungsbeleg sichern, den Widerruf prüfen und sich bei Streit an Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung wenden. Ignorieren Sie Forderungen nicht ungeprüft.

Ändern, stornieren und Probleme lösen

Für Änderungen, Stornierung oder eine außerordentliche Kündigung eines online erteilten Auftrags ist der Kundenservice zuständig. Halten Sie die Auftragsnummer bereit. Eine vollständige Änderung kann einen neuen Auftrag erfordern. Kontrollieren Sie bei ausbleibender Post zuerst Schreibweisen, Startdatum, ausgeschlossene Sendungsart und entgegenstehende Absendervermerke.

Dokumentieren Sie fehlende wichtige Briefe mit Absender, Versanddatum und Sendungsart. Nicht nachsendbare oder unzustellbare Sendungen gehen üblicherweise an den Absender zurück. Gerade deshalb bleibt die direkte Adressmitteilung der zuverlässigste Weg.

Sieben typische Fehler vermeiden

Häufig wird der Auftrag zu spät bestellt, nur eine Person eingetragen oder ein abweichender Familienname vergessen. Ebenso problematisch sind eine unbeschriftete Klingel, Zahlendreher in der neuen Anschrift und die Annahme, Pakete würden automatisch folgen. Manche Umziehende löschen außerdem vorschnell den Zugang zum alten Kundenkonto und verlieren dadurch Bestätigung oder Auftragsnummer. Prüfen Sie den Auftrag deshalb. Lassen Sie den Namen am bisherigen Briefkasten nur so lange stehen, wie Sie die Wohnung rechtmäßig nutzen, und kennzeichnen Sie den neuen Briefkasten spätestens zum Starttermin. Bestellen Sie anschließend testweise keine Ware an die alte Adresse. Das verhindert Fehlleitungen, die der Nachsendeservice ohnehin nicht auffangen könnte.

Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag

Kann ein Auftrag für die ganze Familie gelten?

Ja. Ein privater Auftrag kann bis zu zwölf Personen umfassen. Alle Namen müssen bei der Bestellung vollständig angegeben werden; spätere Ergänzungen sind nicht möglich.

Werden Pakete an die neue Adresse geschickt?

Nein. DHL Pakete, Kleinpakete und Päckchen sind ausgeschlossen. Ändern Sie Lieferadressen direkt beim Versender oder nutzen Sie verfügbare Umleitungsoptionen für einzelne Sendungen.

Kann die Post an ein Postfach nachgesendet werden?

Grundsätzlich ja, sofern die jeweilige Sendungsart für die Zustellung an Postfächer zugelassen ist. Sonderfälle sollten vorab mit dem Kundenservice geklärt werden.

Wie lange dauert nachgesendete Post?

Eine verbindliche Zusatzdauer gibt es nicht. Durch Erkennung, Kennzeichnung und erneute Beförderung kann sich die Zustellung um mehrere Tage verzögern. Zeitkritische Absender benötigen deshalb sofort die neue Adresse.

Ist der Nachsendeauftrag eine Ummeldung?

Nein. Er verändert weder Melderegister noch Vertragsadressen. Die behördliche Ummeldung und Mitteilungen an Vertragspartner müssen separat erfolgen.

Fazit: Sicherheitsnetz mit klaren Grenzen

Der Nachsendeauftrag ist beim Umzug ein sinnvolles Sicherheitsnetz, aber kein Ersatz für systematische Adresspflege. Bestellen Sie direkt beim Postdienstleister, planen Sie mindestens fünf Werktage Vorlauf ein und führen Sie sämtliche Haushaltsmitglieder auf. Rechnen Sie mit 31,90 Euro für sechs Monate bei privater Onlinebuchung. Informieren Sie wichtige Absender zusätzlich, weil Pakete, Presseprodukte, Express-Sendungen und Briefe mit Sperrvermerk außen vor bleiben. Wer Bestätigung und Umzugscheckliste sauber führt, minimiert verlorene Post und unnötige Folgekosten.

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