Präferenzware: Ursprung, Nachweise & Beispiel
Präferenzware ist nicht einfach Ware, die in einem Land gekauft oder versendet wurde. Sie muss die Ursprungsregeln des konkret anwendbaren Abkommens erfüllen und durch einen zulässigen Nachweis belegt werden.
Präferenzware ist ein Ursprungserzeugnis im Sinne einer bestimmten Präferenzregelung. Bei Einfuhr in den Partnerstaat kann sie einen ermäßigten oder nullprozentigen Zollsatz erhalten, sofern Voraussetzungen und Präferenznachweis erfüllt sind.
Wie erhält eine Ware Präferenzursprung?
Vollständig gewonnene Erzeugnisse können Ursprung haben, etwa bestimmte landwirtschaftliche Produkte. Bei verarbeiteten Waren legen Listenregeln fest, welche Bearbeitung oder Wertschöpfung ausreicht. Möglich sind beispielsweise Positionswechsel, Wertgrenzen für Vormaterial ohne Ursprung oder bestimmte Herstellungsverfahren.
Welche Nachweise gibt es?
| Nachweis | Typischer Einsatz |
|---|---|
| EUR.1/EUR-MED | Förmlicher Nachweis bei Abkommen, die ihn vorsehen |
| Ursprungserklärung auf Rechnung | Vom Ausführer nach vorgeschriebenem Wortlaut und Wertgrenzen |
| Erklärung zum Ursprung | In neueren Abkommen, häufig mit registriertem Ausführer |
| Lieferantenerklärung | Nachweis innerhalb der EU-Lieferkette; nicht selbst der Einfuhrnachweis |
Was ist keine Präferenzware?
- Ware, die nur durch ein Partnerland durchgehandelt wurde,
- Ware mit EU-Rechnung, aber nicht erfüllter Ursprungsregel,
- Ware, deren Nachweise unvollständig oder abgelaufen sind,
- Produkte, für die das Abkommen keine Begünstigung vorsieht.
Präferenzursprung und Warenursprung
Der nichtpräferenzielle Ursprung wird unter anderem für handelspolitische Maßnahmen und Ursprungskennzeichnung verwendet. Der präferenzielle Ursprung dient einer konkreten Zollbegünstigung. Beide Systeme haben eigene Regeln und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Häufige Fragen
Ist Präferenz immer zollfrei?
Nein. Ein Abkommen kann Zoll nur reduzieren, Kontingente vorsehen oder einzelne Waren ausschließen.
Gilt eine Präferenz für jedes Zielland?
Nein. Ursprung und Nachweis sind immer auf das konkrete Abkommen und die konkrete Warenposition bezogen.