Schichtzeit Lkw: 13 oder 15 Stunden? Regeln und Beispiele
Die Schichtzeit eines Lkw-Fahrers ist nicht mit seiner erlaubten Arbeits- oder Lenkzeit identisch. Im üblichen Einfahrerbetrieb ergibt sich aus dem 24-Stunden-Zeitraum und elf Stunden täglicher Ruhezeit grundsätzlich ein Zeitfenster von 13 Stunden. Bei zulässiger Verkürzung auf neun Stunden Ruhezeit können es 15 Stunden sein. In diesem Zeitfenster liegen jedoch auch Pausen und gegebenenfalls Bereitschaftszeiten. 15 Stunden arbeiten oder fahren darf ein angestellter Fahrer deshalb nicht automatisch.
Dieser Ratgeber erläutert die Grundregeln für angestellte Fahrer im Anwendungsbereich der EU-Verordnung 561/2006 in Deutschland. Sonderfälle wie Tarifabweichungen, Mehrfahrerbetrieb und selbstständige Kraftfahrer müssen gesondert betrachtet werden. Für die Planung werden drei Uhren benötigt: Lenkzeit, Arbeitszeit und die Frist für die nächste vollständige Ruhezeit.
Schichtzeit, Arbeitszeit und Lenkzeit unterscheiden
| Begriff | Was dazugehört | Wofür die Unterscheidung wichtig ist |
|---|---|---|
| Schichtspanne | Zeitraum vom Dienstbeginn bis zum Beginn der anschließenden täglichen Ruhezeit, einschließlich Unterbrechungen | Zeigt, ob die nächste Ruhezeit rechtzeitig vollständig genommen werden kann |
| Arbeitszeit | Fahren, Be- und Entladen, Fahrzeugkontrolle, Ladungssicherung und sonstige Arbeit | Für Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden werktäglich; bis zehn Stunden mit vorgeschriebenem Ausgleich |
| Lenkzeit | Tatsächlich gefahrene Zeit im Sinn der Sozialvorschriften | Regulär neun Stunden täglich, zweimal pro Woche zehn Stunden |
| Ruhepause / Fahrtunterbrechung | Erholungszeit ohne Arbeitsaufgaben | Arbeitszeitrecht und Lenkzeitrecht jeweils prüfen |
| Bereitschaft | Bestimmte im Voraus bekannte Wartezeiten nach § 21a ArbZG | Kann von Arbeitszeit ausgenommen sein; wird dadurch nicht automatisch Ruhepause oder tägliche Ruhezeit |
Eine Stunde Entladen verbraucht beispielsweise keine Lenkzeit, wohl aber Arbeitszeit. Eine vorher nicht absehbare Wartezeit an der Rampe darf nicht einfach als Bereitschaft gebucht werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen, insbesondere ob Dauer und Zeitraum spätestens unmittelbar vor Beginn bekannt waren. Auch ein Beifahrersitz während der Fahrt ersetzt keine tägliche Ruhezeit.
Wie werden 13 und 15 Stunden berechnet?
Nach dem Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss innerhalb von 24 Stunden eine neue tägliche Ruhezeit genommen worden sein. Bei elf Stunden zusammenhängender Ruhe bleiben rechnerisch 24 minus 11, also 13 Stunden bis zum Beginn dieser Ruhe. Startet der Fahrer nach seiner Ruhezeit um 06:00 Uhr, muss die nächste elf Stunden lange Ruhe spätestens um 19:00 Uhr beginnen.
Bei einer zulässigen reduzierten täglichen Ruhezeit von neun Stunden verschiebt sich dieser späteste Beginn auf 21:00 Uhr. Eine Reduzierung ist höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten erlaubt. Diese Zählung richtet sich deshalb nicht schlicht nach Montag bis Sonntag. Reduzierte tägliche Ruhezeiten benötigen nach der EU-Regel keinen späteren Ausgleich; bei verkürzter Wochenruhe gelten andere Bedingungen.
Eine weitere Konstellation ist die geteilte regelmäßige tägliche Ruhezeit: zuerst mindestens drei, anschließend mindestens neun Stunden. Dann kann der letzte Neun-Stunden-Block ebenfalls erst nach einer Spanne von 15 Stunden beginnen. Der erste echte Ruheblock muss aber bereits innerhalb dieser Spanne liegen. Das ist keine durchgehend verfügbare 15-Stunden-Schicht und keine reduzierte tägliche Ruhezeit.
Beispiel 1: Tagesplan mit regulärer Ruhezeit
| Uhrzeit | Tätigkeit | Anrechnung |
|---|---|---|
| 06:00–06:30 | Abfahrtskontrolle und Beladung | 0:30 h Arbeit |
| 06:30–11:00 | Fahrt | 4:30 h Lenk- und Arbeitszeit |
| 11:00–11:45 | Erholungspause | 0:45 h Pause |
| 11:45–15:45 | Fahrt | 4:00 h Lenk- und Arbeitszeit |
| 15:45–16:15 | Entladung und Abschluss | 0:30 h Arbeit |
| ab 16:15 | Tägliche Ruhezeit | Mindestens elf Stunden, nächster Beginn frühestens 03:15 Uhr |
Das Ergebnis: 8 Stunden 30 Minuten Lenkzeit, 9 Stunden 30 Minuten Arbeitszeit und 10 Stunden 15 Minuten Schichtspanne. Die verlängerte Arbeitszeit ist nur mit dem arbeitszeitrechtlich erforderlichen Ausgleich zulässig. Der Plan lässt Abstand zur Ruhezeitfrist, aber die Wochen- und Zweiwochengrenzen müssen zusätzlich passen. Die 45 Minuten Pause unterbrechen hier sowohl die Fahrt als auch die Arbeitszeit.
Beispiel 2: Warum eine 15-Stunden-Spanne nicht 15 Stunden Arbeit bedeutet
Ein Fahrer beginnt um 06:00 Uhr. Er arbeitet insgesamt neun Stunden, nimmt eine Stunde echte Pausen und hat fünf Stunden vorher angekündigte Bereitschaft, die die Voraussetzungen des § 21a Abs. 3 ArbZG erfüllt. Die Schichtspanne beträgt dadurch 15 Stunden und endet um 21:00 Uhr. Eine neunstündige tägliche Ruhe ist bis 06:00 Uhr möglich, wenn eine Reduzierung noch zulässig ist.
Dieser Fall ist ein Rechenbeispiel, kein fertiger Tourenplan: Lenkunterbrechungen und Arbeitspausen müssen während des Tages an den richtigen Stellen liegen. Sind die fünf Stunden tatsächlich Arbeit, wäre die arbeitszeitrechtliche Bewertung völlig anders. Auch ein Kunde kann Wartezeit nicht allein durch die Bezeichnung „Pause“ zur Erholungszeit machen.
Welche Pausen und Wochenwerte kommen hinzu?
Nach spätestens 4,5 Stunden angesammelter Lenkzeit ist grundsätzlich eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erforderlich, alternativ zuerst mindestens 15 und danach mindestens 30 Minuten. Eine andere Arbeit setzt die Lenkzeituhr nicht zurück. Für Arbeitnehmer verlangt § 4 ArbZG bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause; länger als sechs Stunden hintereinander darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.
Die Wochenarbeitszeit nach § 21a ArbZG beträgt höchstens 48 Stunden im Durchschnitt. Bis zu 60 Stunden sind möglich, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen durchschnittlich 48 Stunden eingehalten werden. Daneben stehen höchstens 56 Stunden Wochenlenkzeit und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Eine frei gebliebene Lenkstunde darf nicht genutzt werden, wenn die Arbeitszeit bereits ausgeschöpft ist.
Schichtplanung in fünf Schritten
- Das tatsächliche Ende der vorherigen Ruhezeit festhalten, nicht nur die geplante Abfahrt.
- Spätesten Beginn der nächsten Ruhezeit berechnen und bisherige Reduzierungen zählen.
- Kontrollen, Ladezeiten und Büroarbeit zusätzlich zur Fahrzeit eintragen.
- Pausen anhand beider Regelwerke anordnen und erreichbare Parkmöglichkeiten einplanen.
- Wochenwerte, Nachtarbeit, Tätigkeiten bei weiteren Arbeitgebern und absehbare Verzögerungen prüfen.
Ein Warnsignal ist eine Tour, die nur funktioniert, wenn jede Ampel grün bleibt und der letzte Parkplatz frei ist. Ein praktischer Puffer gehört deshalb in die Disposition. Ist eine Zustellung mit dem verfügbaren Fahrer nicht möglich, kommen ein anderer Termin, eine Sendungsübergabe oder ein regelkonform organisierter Fahrerwechsel infrage.
Häufige Fragen zur Schichtzeit beim Lkw
Darf ich jeden Tag 15 Stunden Schicht machen?
Nein. Die 15-Stunden-Spanne mit reduzierter täglicher Ruhe setzt voraus, dass eine Reduzierung noch verfügbar ist. Auch bei geteilter regelmäßiger Ruhe von drei plus neun Stunden gelten die anderen Arbeits- und Lenkzeitgrenzen weiter.
Beginnt die Schicht erst mit dem Losfahren?
Nein. Abfahrtskontrolle, Beladung und andere dienstliche Tätigkeiten vor der Abfahrt zählen mit. Der für die Ruhezeit relevante 24-Stunden-Zeitraum beginnt bereits am Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit.
Gilt das auch für internationale Transporter?
Seit 1. Juli 2026 fallen grundsätzlich auch Gütertransporte mit Fahrzeugen beziehungsweise Kombinationen über 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr und in der Kabotage unter die EU-Regeln, soweit keine Ausnahme greift. Das Gewicht allein beantwortet die Frage nicht.
Was gilt für Doppelbesatzung und Selbstständige?
Im Mehrfahrerbetrieb gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine tägliche Ruhezeit von mindestens neun Stunden innerhalb von 30 Stunden. Für selbstständige Kraftfahrer ist außerdem das Kraftfahrer-Arbeitszeitgesetz zu prüfen. Die Beispiele dieses Artikels dürfen nicht unverändert auf diese Fälle übertragen werden.
Weiterführend: vollständige Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiberpflicht für Transporter.
Gesetzliche Grundlagen
- EU-Verordnung 561/2006, insbesondere Artikel 6–9
- § 21a ArbZG: Beschäftigung im Straßentransport
- § 3 ArbZG: tägliche Arbeitszeit und § 4 ArbZG: Ruhepausen
- Kraftfahrer-Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer
Die KEP-Redaktion veröffentlicht praxisorientierte Fachbeiträge zu Kurier-, Express- und Paketlogistik, Versand, Transport und E-Commerce-Logistik. Inhalte werden verständlich aufbereitet und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.