Ladestelle: Definition, Angaben & sicherer Ablauf
Fachlich geprüft: August 2026
Eine Ladestelle ist der operative Ort für Be- oder Entladung eines Fahrzeugs. Sie kann Rampe, Hof, Baustelle, Terminal oder Straßenladezone sein. Eine Postadresse allein reicht oft nicht: Tor, Kontakt, Zufahrt und Zeitfenster gehören dazu.
Pflichtangaben im Auftrag
- vollständige Adresse und Geokoordinate bei Bedarf,
- Werk/Tor/Halle/Rampennummer,
- Öffnungs- und Slotzeiten,
- Ansprechpartner/Telefon,
- Fahrzeug-, Höhen-, Gewichts- und Zufahrtsgrenzen,
- Ladeart und vorhandene Technik,
- Sicherheits-, PSA- und Anmelderegeln,
- Referenz/Abhol- oder Liefernummer.
Ablauf
- Fahrer meldet sich mit Referenz an.
- Standort weist Warte-/Ladeposition zu.
- Fahrzeug wird gesichert und Ladebereich freigegeben.
- Ware/Packstücke und Zustand werden geprüft.
- Beladung/Entladung nach Verantwortungs- und Sicherungsplan.
- Dokumente, Ladehilfsmittel und Zeiten quittieren.
- kontrollierte Abfahrt/Freigabe.
Verantwortung
Nach § 412 HGB hat grundsätzlich der Absender beförderungssicher zu verladen/entladen, soweit Umstände/Verkehrssitte nichts anderes ergeben; Frachtführer sorgt für Betriebssicherheit. Vertragliche Rollen konkret festhalten.
Standzeit
Ladezeit, Beginn, kostenfreie Dauer und Nachweis definieren. Wartezeit außerhalb des Risikobereichs des Frachtführers kann Standgeld auslösen. Tor- und Rampenzeitstempel helfen Ursachen zu klären.
Praxisbeispiel
„Werkstraße 1“ hat zwölf Tore. Auftrag nennt Tor 8, Rampe 3, Slot 09:00–09:30, Fahrzeug max. 4,0 m, Stapler vorhanden, Referenz X. Fehlanfahrten und Wartezeit sinken.
Kennzahlen
- On-Time-Arrival/Ready,
- Check-in bis Ladebeginn,
- Lade-/Turnaround Time,
- Schaden- und Sicherheitsereignisse,
- No-show/Fehlanfahrt.