Entladestelle in der Logistik: Definition & Ablauf

Fachlich geprüft: August 2026

Die Entladestelle ist der vertraglich oder operativ bestimmte Ort, an dem eine Sendung vom Transportmittel abgeladen wird. Sie kann ein Wareneingangstor, eine Rampe, ein Baustellenbereich, ein Umschlaglager oder ein exakt bezeichnetes Grundstück sein. Eine eindeutige Angabe verhindert Fehlanfahrten, Standzeiten und Schäden.

Kurzdefinition: Die Entladestelle bezeichnet nicht nur die Lieferadresse, sondern den konkreten Übergabe- und Entladepunkt samt Zufahrt, Zeitfenster und örtlichen Vorgaben.
BeteiligteAbsender, Frachtführer, Fahrer und Empfänger
KerndatenAdresse, Tor/Rampe, Kontakt, Zeitfenster
RisikenWartezeit, Fehlanlieferung, Beschädigung

Welche Angaben gehören zur Entladestelle?

  • vollständige Anschrift sowie Werk-, Tor-, Hallen- oder Rampennummer,
  • Anlieferzeit oder gebuchtes Zeitfenster und Betriebszeiten,
  • Ansprechpartner mit erreichbarer Telefonnummer,
  • Zufahrtsbeschränkungen, Fahrzeughöhen, Gewichte und Sicherheitsregeln,
  • benötigte Entladetechnik wie Rampe, Kran, Stapler oder Ladebordwand,
  • Vorgaben für Avis, Referenz- und Auftragsnummern.

Ablauf an einer professionellen Entladestelle

  1. Anmeldung: Der Fahrer meldet Fahrzeug, Sendung und Referenz am Werkstor oder digital an.
  2. Zuweisung: Das Personal weist einen sicheren Warte- oder Entladeplatz zu.
  3. Sicherung: Fahrzeug wird gegen Wegrollen gesichert; persönliche Schutzausrüstung und Betriebsregeln gelten.
  4. Entladung: Güter werden mit geeigneten Mitteln abgeladen und auf sichtbare Schäden oder Fehlmengen geprüft.
  5. Quittierung: Ablieferung, Vorbehalte, Ladehilfsmitteltausch und Zeiten werden dokumentiert.

Wer muss entladen?

Nach § 412 HGB hat grundsätzlich der Absender das Gut zu verladen und zu entladen, soweit Umstände oder Verkehrssitte nichts anderes ergeben. In der Praxis werden Pflichten häufig vertraglich dem Empfänger oder einem Umschlagbetrieb zugeordnet. Der Frachtführer bleibt für die Betriebssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Die konkrete Vereinbarung, nicht eine pauschale Branchenannahme, ist deshalb entscheidend.

Standgeld vermeiden: Lade- und Entladezeit sollten schriftlich definiert werden. Wartet der Frachtführer aus Gründen außerhalb seines Risikobereichs länger als vereinbart beziehungsweise angemessen, kann nach § 412 Abs. 3 HGB eine angemessene Vergütung entstehen.

Entladestelle, Lieferadresse und Ablieferungsort

Begriff Bedeutung
Lieferadresse Postanschrift des Empfängers oder Standorts
Entladestelle konkreter operativer Punkt für das Abladen
Ablieferungsort rechtlich/vertraglich bestimmter Ort der Übergabe

Praxisbeispiel

„Industriepark 4“ reicht als Angabe nicht aus. Eine ausführbare Anweisung lautet: „Tor 3, Halle B, Rampe 7; Anlieferung 09:00–09:30 Uhr; Anmeldung 30 Minuten vorher; Ladebordwand nicht erforderlich.“ Damit können Disposition, Fahrer und Empfänger denselben Ablauf planen.

Quellen und weiterführende Informationen

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