Entladestelle in der Logistik: Definition & Ablauf
Fachlich geprüft: August 2026
Die Entladestelle ist der vertraglich oder operativ bestimmte Ort, an dem eine Sendung vom Transportmittel abgeladen wird. Sie kann ein Wareneingangstor, eine Rampe, ein Baustellenbereich, ein Umschlaglager oder ein exakt bezeichnetes Grundstück sein. Eine eindeutige Angabe verhindert Fehlanfahrten, Standzeiten und Schäden.
Welche Angaben gehören zur Entladestelle?
- vollständige Anschrift sowie Werk-, Tor-, Hallen- oder Rampennummer,
- Anlieferzeit oder gebuchtes Zeitfenster und Betriebszeiten,
- Ansprechpartner mit erreichbarer Telefonnummer,
- Zufahrtsbeschränkungen, Fahrzeughöhen, Gewichte und Sicherheitsregeln,
- benötigte Entladetechnik wie Rampe, Kran, Stapler oder Ladebordwand,
- Vorgaben für Avis, Referenz- und Auftragsnummern.
Ablauf an einer professionellen Entladestelle
- Anmeldung: Der Fahrer meldet Fahrzeug, Sendung und Referenz am Werkstor oder digital an.
- Zuweisung: Das Personal weist einen sicheren Warte- oder Entladeplatz zu.
- Sicherung: Fahrzeug wird gegen Wegrollen gesichert; persönliche Schutzausrüstung und Betriebsregeln gelten.
- Entladung: Güter werden mit geeigneten Mitteln abgeladen und auf sichtbare Schäden oder Fehlmengen geprüft.
- Quittierung: Ablieferung, Vorbehalte, Ladehilfsmitteltausch und Zeiten werden dokumentiert.
Wer muss entladen?
Nach § 412 HGB hat grundsätzlich der Absender das Gut zu verladen und zu entladen, soweit Umstände oder Verkehrssitte nichts anderes ergeben. In der Praxis werden Pflichten häufig vertraglich dem Empfänger oder einem Umschlagbetrieb zugeordnet. Der Frachtführer bleibt für die Betriebssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Die konkrete Vereinbarung, nicht eine pauschale Branchenannahme, ist deshalb entscheidend.
Entladestelle, Lieferadresse und Ablieferungsort
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Lieferadresse | Postanschrift des Empfängers oder Standorts |
| Entladestelle | konkreter operativer Punkt für das Abladen |
| Ablieferungsort | rechtlich/vertraglich bestimmter Ort der Übergabe |
Praxisbeispiel
„Industriepark 4“ reicht als Angabe nicht aus. Eine ausführbare Anweisung lautet: „Tor 3, Halle B, Rampe 7; Anlieferung 09:00–09:30 Uhr; Anmeldung 30 Minuten vorher; Ladebordwand nicht erforderlich.“ Damit können Disposition, Fahrer und Empfänger denselben Ablauf planen.