ABD: Ausfuhrbegleitdokument & MRN erklärt

Fachlich geprüft: August 2026

ABD steht im deutschen Exportkontext für Ausfuhrbegleitdokument. Es enthält die MRN und zentrale Daten des Ausfuhrvorgangs und ermöglicht der Ausgangszollstelle, die zur Ausfuhr überlassene Sendung im elektronischen Verfahren zu identifizieren.

Kurzdefinition: Das ABD ist nicht die Ausfuhranmeldung selbst und kein Nachweis des tatsächlichen Ausgangs. Dieser wird nach ordnungsgemäß bestätigtem Verlassen durch den Ausgangsvermerk dokumentiert.
Entstehungnach Annahme/Überlassung der Ausfuhr
IdentifikationMRN und maschinenlesbarer Code
AbschlussAusgangsbestätigung/Ausgangsvermerk

Dokumentkette

  1. Ausführer/Anmelder übermittelt elektronische Ausfuhranmeldung.
  2. Ausfuhrzollstelle prüft und überlässt die Ware.
  3. ABD/MRN wird bereitgestellt.
  4. Ware gelangt mit MRN zur vorgesehenen Ausgangszollstelle.
  5. Ausgangszollstelle überwacht tatsächlichen Ausgang.
  6. ATLAS meldet Ausgang; Ausführer erhält Ausgangsvermerk.

Welche Angaben sind wichtig?

  • MRN (Movement Reference Number),
  • Ausfuhr- und Ausgangszollstelle,
  • Ausführer, Anmelder/Vertreter,
  • Warenpositionen, Packstücke und Gewichte,
  • Beförderungsmittel/Kennzeichen, soweit vorgesehen,
  • Verfahrens- und Dokumentencodes.
ABD nicht mit Ausfuhrnachweis verwechseln: Ein gedrucktes ABD beweist nur den eröffneten/überlassenen Vorgang. Für steuerliche und zollrechtliche Nachweise ist der bestätigte Ausgang beziehungsweise alternative Nachweis entscheidend.

Aufgaben von Versand und Fahrer

  • MRN/Barcode lesbar und zum richtigen Packstücksatz bereitstellen,
  • Plomben, Packstücke, Fahrzeug und Dokumente abgleichen,
  • vorgesehene Ausgangszollstelle/Route beachten,
  • Ausgang nicht ohne zollseitige Erledigung umgehen,
  • Abweichungen sofort an Zollstelle/Anmelder melden.

Häufige Fehler

Fehler Folge
falsche MRN zur Ladung Ausgang nicht zuordenbar
Packstückzahl/Gewicht abweichend Klärung oder Berichtigung
Route/Ausgangsstelle geändert Weiterleitung/Erledigung prüfen
ABD abgelegt, Ausgang nicht überwacht fehlender Ausgangsvermerk
Ware fährt vor Überlassung Verfahrensverstoß

Praxisbeispiel

Eine Palette wird elektronisch zur Ausfuhr angemeldet. Nach Überlassung erhält der Fahrer ABD/MRN. An der Schweizer Grenze wird der Ausgang erfasst. Erst die anschließende Ausgangsbestätigung schließt den Nachweis; bleibt sie aus, startet der Anmelder Nachforschung.

Quelle

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