DAP (Incoterm): Pflichten, Kosten & Gefahrübergang
Fachlich geprüft: August 2026
DAP steht für „Delivered at Place“ und ist eine Klausel der Incoterms 2020. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung steht.
Kurzdefinition: Bei DAP trägt der Verkäufer Kosten und Gefahr bis zum genau benannten Ort; der Käufer entlädt und erledigt grundsätzlich die Importabfertigung.
Pflichten im Überblick
| Verkäufer | Käufer |
|---|---|
| Ware und Rechnung bereitstellen | Ware am Ort übernehmen |
| Ausfuhrabfertigung | Einfuhrabfertigung/-abgaben |
| Transport bis benannter Ort | Entladung |
| Gefahr bis entladebereit | Gefahr ab Bereitstellung |
Ort präzise benennen
„DAP Berlin“ ist zu ungenau. Besser: vollständige Adresse, Tor, Rampe oder Terminalpunkt sowie „Incoterms 2020“. Der benannte Punkt beeinflusst Kosten, Gefahrübergang, Zufahrt und Wartezeit.
DAP, DPU und DDP
- DAP: Verkäufer liefert entladebereit, Käufer entlädt und importiert.
- DPU: Verkäufer liefert nach Entladung.
- DDP: Verkäufer übernimmt grundsätzlich auch die Importabfertigung und Abgaben; Entladung bleibt beim Käufer.
Wichtig: Incoterms regeln nicht automatisch Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand oder sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung.
Praxisbeispiel
„DAP Werk 2, Tor 4, Musterstraße 10, Lyon, Incoterms 2020“: Der Verkäufer organisiert den Transport bis Tor 4. Der Käufer übernimmt Einfuhrformalitäten und Entladung; das Risiko wechselt bei entladebereiter Bereitstellung.