DDP Incoterm 2020: Pflichten, Zoll & Risiken

Fachlich geprüft: August 2026

DDP – Delivered Duty Paid ist eine Incoterms®-2020-Klausel mit sehr weitgehenden Verkäuferpflichten. Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis die Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung steht und erledigt grundsätzlich Aus- und Einfuhrformalitäten einschließlich Abgaben.

Kurzdefinition: „DDP [genauer Ort], Incoterms® 2020“: Verkäufer organisiert Transport und Einfuhr; Käufer entlädt. Gefahr geht am benannten Ort vor Entladung über.
VerkäuferTransport, Ausfuhr, Einfuhr und Abgaben
KäuferÜbernahme und Entladung
Gefahrübergangbenannter Ort, entladebereit

Pflichten im Überblick

Verkäufer Käufer
Ware/Handelsrechnung bereitstellen Preis zahlen
Verpackung und Exportabfertigung bei Einfuhrinformationen unterstützen
Beförderung bis benannter Ort Ware übernehmen und entladen
Einfuhrabfertigung, Zoll/Steuern soweit geschuldet Folgekosten nach Bereitstellung tragen

Warum DDP riskant sein kann

  • Verkäufer kann im Zielland nicht als Importeur auftreten,
  • lokale Steuerregistrierung oder Fiskalvertretung nötig,
  • Einfuhrumsatzsteuer ist eventuell nicht abzugsfähig,
  • Käufer muss Vollmachten/Daten liefern, obwohl Verkäufer verantwortlich bleibt,
  • unvorhersehbare Lager-, Prüf- oder Demurragekosten,
  • Produktzulassung und Importpflichten werden übersehen.
DDP ist nicht „alles inklusive“ ohne Detail: Entladung gehört grundsätzlich zum Käufer; Mehrwertsteuerbehandlung, Zollvertretung, Gebühren und Einbringung sollten zusätzlich ausdrücklich geklärt werden.

Benannten Ort präzisieren

„DDP Paris“ ist zu ungenau. Besser: „DDP, Werkstor 2, Rampe 7, 10 Rue X, 75000 Paris, Incoterms® 2020“. Der Ort bestimmt Kosten- und Gefahrenübergang; Zufahrt und Zeitfenster bleiben operativ zu regeln.

Alternativen

Kann der Verkäufer nicht rechtskonform importieren, ist DAP häufig geeigneter: Verkäufer liefert bis zum Ort, Käufer erledigt Einfuhr. DPU umfasst zusätzlich Entladung. Welche Klausel passt, hängt von Zoll-/Steuerfähigkeit und Geschäftsmodell ab.

Praxisbeispiel

Ein deutscher Verkäufer liefert DDP in die USA, hat dort aber keine Importeurstruktur. Der Carrier kann ihn nicht automatisch zum Importer of Record machen. Vor Vertrag muss geklärt werden, wer importiert, Abgaben zahlt, Steuer zurückfordert und Produkterfordernisse erfüllt; sonst ist DDP praktisch nicht ausführbar.

Quelle

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