DDP Incoterm 2020: Pflichten, Zoll & Risiken
Fachlich geprüft: August 2026
DDP – Delivered Duty Paid ist eine Incoterms®-2020-Klausel mit sehr weitgehenden Verkäuferpflichten. Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis die Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung steht und erledigt grundsätzlich Aus- und Einfuhrformalitäten einschließlich Abgaben.
Pflichten im Überblick
| Verkäufer | Käufer |
|---|---|
| Ware/Handelsrechnung bereitstellen | Preis zahlen |
| Verpackung und Exportabfertigung | bei Einfuhrinformationen unterstützen |
| Beförderung bis benannter Ort | Ware übernehmen und entladen |
| Einfuhrabfertigung, Zoll/Steuern soweit geschuldet | Folgekosten nach Bereitstellung tragen |
Warum DDP riskant sein kann
- Verkäufer kann im Zielland nicht als Importeur auftreten,
- lokale Steuerregistrierung oder Fiskalvertretung nötig,
- Einfuhrumsatzsteuer ist eventuell nicht abzugsfähig,
- Käufer muss Vollmachten/Daten liefern, obwohl Verkäufer verantwortlich bleibt,
- unvorhersehbare Lager-, Prüf- oder Demurragekosten,
- Produktzulassung und Importpflichten werden übersehen.
Benannten Ort präzisieren
„DDP Paris“ ist zu ungenau. Besser: „DDP, Werkstor 2, Rampe 7, 10 Rue X, 75000 Paris, Incoterms® 2020“. Der Ort bestimmt Kosten- und Gefahrenübergang; Zufahrt und Zeitfenster bleiben operativ zu regeln.
Alternativen
Kann der Verkäufer nicht rechtskonform importieren, ist DAP häufig geeigneter: Verkäufer liefert bis zum Ort, Käufer erledigt Einfuhr. DPU umfasst zusätzlich Entladung. Welche Klausel passt, hängt von Zoll-/Steuerfähigkeit und Geschäftsmodell ab.
Praxisbeispiel
Ein deutscher Verkäufer liefert DDP in die USA, hat dort aber keine Importeurstruktur. Der Carrier kann ihn nicht automatisch zum Importer of Record machen. Vor Vertrag muss geklärt werden, wer importiert, Abgaben zahlt, Steuer zurückfordert und Produkterfordernisse erfüllt; sonst ist DDP praktisch nicht ausführbar.