DGUV 308-001: Müssen Staplerfahrer neu geschult werden?

Entwurf 2026, bestehende Nachweise und Hubwagen: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Müssen Staplerfahrer wegen der Neufassung des Grundsatzes DGUV 308-001 erneut zur Schulung? Eine pauschale Nachschulung lässt sich aus dem Entwurf nicht ableiten. Entscheidend sind die vorhandenen Nachweise und die tatsächlich eingesetzten Geräte. Für Lagerleiter und Fahrer lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Unterlagen, bevor ein neuer Kurs gebucht wird.

Stand: 21. Oktober 2026. Dieser Beitrag unterscheidet die veröffentlichte Fassung von den Vorschlägen im Entwurf. Er unterstützt die betriebliche Prüfung, ersetzt aber keine Beurteilung des konkreten Einsatzes durch die verantwortlichen Fachpersonen.

DGUV Grundsatz 308-001: Was gilt 2026?

In der DGUV-Publikationsdatenbank ist weiterhin die Ausgabe Dezember 2022 veröffentlicht. Sie beschreibt die Qualifizierung und Beauftragung für Flurförderzeuge; geländegängige Teleskopstapler sind ausgenommen. Ein öffentlich diskutierter Entwurf ist noch keine endgültige Neufassung.

Die DGUV-Verfahrensseite nennt den 1. November 2026 als Ende der öffentlichen Kommentierung und das erste Quartal 2027 als möglichen Veröffentlichungstermin. Das ist eine Planung, kein garantierter Starttermin. Die Seite enthält zugleich eine zeitlich nicht passende Angabe zur Auswertung im September 2026. Für verbindliche Umstellungstermine sollte daher die endgültige Veröffentlichung abgewartet werden.

Was der Entwurf ändern soll

Der Entwurf vom 15. Juni 2026 ersetzt die bisherigen Stufen 1 und 2 durch gerätebezogene Module. Vorgesehen sind unter anderem Gabelstapler, Mitnahmestapler, Schubmaststapler, Drei-Seiten-Stapler, verschiedene Kommissionierer sowie kraftbetriebene Niederhub- und Hochhub-Mitgängergeräte.

Für vorhandene nachvollziehbare, auf den Flurförderzeug-Typ bezogene Qualifikationen und/oder Beauftragungen sieht der Entwurf keine nachträgliche Modulqualifizierung vor. Daraus folgt jedoch keine automatische Berechtigung für andere Gerätetypen.

Die Anrechnungstabelle unterscheidet zwischen anrechenbaren Inhalten und einem vollständig notwendigen Modul. Beispielsweise soll eine Gabelstaplerqualifikation für einen Horizontal-Kommissionierer angerechnet werden können; für einen Schubmaststapler ist ein eigenes Modul vorgesehen. Die betriebliche Einweisung bleibt auch bei Anrechnung erforderlich.

Praktische Richtzeiten beziehen sich auf die Übungen einer einzelnen Person. Den Lernerfolg beurteilt die qualifizierende Person. Reine Anwesenheitszeit in einer Gruppe ist daher kein sinnvoller Ersatz für die Prüfung der tatsächlich absolvierten Praxis.

Staplerschein, Einweisung und Beauftragung unterscheiden

Ein Staplerschein dokumentiert eine Qualifizierung. Die Erlaubnis, im jeweiligen Betrieb selbstständig zu fahren, ist eine zusätzliche Frage. Nach den DGUV-FAQ zu Flurförderzeugen gehören für Geräte mit Fahrersitz oder Fahrerstand insbesondere folgende Bausteine zusammen:

  • Nachweis einer geeigneten Ausbildung mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.
  • Einweisung am konkreten Gerät und Unterweisung zu den örtlichen Bedingungen.
  • Schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 7 Absatz 1 DGUV Vorschrift 68.

Auch ein ausländischer Staplerausweis wird nicht automatisch als gleichwertig anerkannt. Der tatsächliche Ausbildungsstand muss geprüft werden. Je nach Ergebnis kommen ergänzende Qualifizierung und Prüfungen infrage. Ein vorhandener Pkw-Führerschein ersetzt ebenfalls keine Staplerqualifikation.

DGUV 308-001: Müssen Staplerfahrer neu geschult werden?
DGUV 308-001: Müssen Staplerfahrer neu geschult werden?

Braucht künftig jeder einen Hubwagen-Führerschein?

Die Bezeichnung „Hubwagen“ ist für eine belastbare Antwort zu ungenau. Prüfen Sie Antrieb, Hubfunktion, Fahrerplatz und Betriebsanleitung. Die folgende Übersicht hilft, die Geräte im Betrieb zunächst richtig zu erfassen.

Gerät Worauf achten? Praktischer Prüfpunkt
Manueller Handhubwagen Fahren und Heben von Hand; kein elektrischer Fahrantrieb. Unterweisung und sichere Handhabung prüfen. Nicht pauschal mit einem motorisierten Stapler gleichsetzen.
Elektrisches Mitgängergerät Die Bedienperson geht mit; Niederhub und Hochhub unterscheiden. Gerätetyp, vorhandene Qualifizierung und Beauftragung erfassen.
Gerät mit klappbarer Plattform Mitfahren ist möglich; die genaue Bauart ist entscheidend. Nicht allein nach dem umgangssprachlichen Namen „Ameise“ zuordnen.
Stapler mit Sitz oder Standplatz Bedienung vom Fahrzeug aus. Ausbildungsnachweis, Einweisung und schriftlichen Fahrauftrag abgleichen.

Die Unterscheidung zwischen Mitgängergeräten und Geräten mit Mitfahreinrichtung erläutert § 2 der DGUV Vorschrift 68. Für handbetriebene Geräte beschreibt die DGUV-Fachveröffentlichung zur TRBS 1116 eine normale Beauftragung; die Unterweisung bleibt erforderlich. Die Aussage „Jeder Handhubwagen braucht jetzt einen neuen Staplerschein“ ist daraus nicht abzuleiten.

Jährliche Unterweisung ist keine jährliche Führerscheinprüfung

§ 12 Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine tätigkeitsbezogene Unterweisung vor der erstmaligen Verwendung und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Grundlage sind die Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln des Einsatzes. Informationen müssen verständlich vermittelt werden.

Das ist etwas anderes als jedes Jahr die komplette Erstausbildung mit neuer Abschlussprüfung zu wiederholen. Ebenso wenig ersetzt eine jährliche Unterweisung eine fehlende Erstqualifikation. Ordnen Sie Schulungsangebote deshalb danach ein, ob sie Grundlagen vermitteln, auf ein anderes Gerät vorbereiten oder vorhandenes Wissen für den konkreten Arbeitsplatz auffrischen.

Checkliste: Besteht in Ihrem Lager Schulungsbedarf?

Die folgende Arbeitsliste ist eine redaktionelle Organisationshilfe. Sie ist kein amtliches Prüfverfahren. Führen Sie sie am besten gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer geeigneten qualifizierenden Person durch.

  1. Gerätebestand aufnehmen: Hersteller, Modell, Gerätetyp, Anbaugeräte und Einsatzbereich notieren. Auch selten genutzte Ersatzgeräte berücksichtigen.
  2. Fahrer zuordnen: Für jede Person festhalten, welche Geräte sie tatsächlich nutzt. Die Schichtplanung mit der Liste vergleichen.
  3. Nachweise zusammenstellen: Ausweise, Zertifikate, Prüfungsunterlagen, Einweisungen und Fahraufträge nebeneinanderlegen.
  4. Unklare Angaben markieren: Steht nur „Stapler“ auf einem Nachweis, den damaligen Schulungsumfang beim Aussteller erfragen. Keine Geräteberechtigung allein aus einer ungenauen Bezeichnung ableiten.
  5. Veränderungen erfassen: Neue Geräte, andere Anbaugeräte, geänderte Verkehrswege oder neue Aufgaben als Anlass für eine fachliche Prüfung aufnehmen.
  6. Maßnahmen konkret bestellen: Den Anbieter um ein Angebot für die festgestellte Lücke bitten. Gerätetyp, Theorie, individuelle Praxis, Prüfung und Dokumentation ausdrücklich benennen.
  7. Verantwortung festlegen: Für offene Punkte eine zuständige Person und einen Erledigungstermin eintragen. Vor einem Einsatz müssen die erforderlichen Voraussetzungen geklärt sein.

Beispiel für eine einfache Qualifikationsübersicht

Person / Gerät Nachweis Offener Punkt Nächster Schritt
Fahrer A / Gegengewichtstapler Ausbildungsnachweis vorhanden Einweisung am Ersatzgerät prüfen Unterlagen mit verantwortlicher Person abgleichen
Fahrerin B / Schubmaststapler Nur allgemeine Bezeichnung dokumentiert Geräteumfang unklar Aussteller kontaktieren, Bedarf fachlich bewerten
Team Wareneingang / Handhubwagen Unterweisungsnachweis vorhanden Termin und Inhalte kontrollieren Wiederkehrende Unterweisung organisieren

Die Beispiele sind fiktiv. Technische Unterschiede finden Sie in unseren Beiträgen zum Schubmaststapler und zum Mitnahmestapler. Bei Einweisungen im Wareneingang sollte auch die konkrete Verladerampe berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zur Staplerfahrer-Schulung

Muss ich allein wegen der angekündigten Neufassung einen Kurs buchen?

Nein, die Ankündigung allein belegt keinen persönlichen Schulungsbedarf. Lassen Sie zuerst prüfen, ob Ihr Nachweis, Ihr Gerät und Ihre betriebliche Aufgabe zusammenpassen. Ein Angebot sollte die konkrete Qualifikationslücke benennen können.

Was mache ich, wenn mein alter Ausbildungsnachweis fehlt?

Fragen Sie beim damaligen Anbieter oder Arbeitgeber nach einer Kopie und den dokumentierten Ausbildungsinhalten. Ist der Umfang nicht rekonstruierbar, sollte eine geeignete Fachperson den weiteren Weg festlegen. Eine selbst erstellte Ersatzbescheinigung ist kein Ausbildungsnachweis.

Gilt der Staplerschein auch auf einer öffentlichen Straße?

Für öffentlichen Verkehrsraum sind zusätzliche Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug zu beachten. Auch frei zugängliche Betriebsflächen können darunter fallen. Die BGHM-Fachinformation zu Flurförderzeugen empfiehlt bei unklarer Einordnung die Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Worauf sollte ich bei einem Schulungsangebot achten?

Vergleichen Sie den zugesagten Geräteumfang, die eigene Übungszeit, die Prüfungen und die ausgestellten Nachweise. Fragen Sie außerdem, welche betriebliche Einweisung nach dem Kurs noch erforderlich ist. Ein niedriger Preis sagt darüber wenig aus.

Quellen und Einordnung

Anlass ist das Video des Logistik-Kanals vom 20. Oktober 2026. Die fachliche Einordnung dieses Beitrags stützt sich auf die oben verlinkten DGUV- und BGHM-Originalquellen sowie § 12 BetrSichV. Aussagen zur geplanten Neufassung beziehen sich ausdrücklich auf den Entwurfsstand; die endgültige Fassung kann davon abweichen.

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