EKAER-Nummer Ungarn: Wer haftet?

Die Verantwortung für die Erstellung einer EKAER-Nummer liegt in Ungarn klar bei ungarischen Parteien im Warentransport. Das EKÁER-System wurde eingeführt, um den Straßengüterverkehr transparent zu überwachen und Mehrwertsteuerbetrug systematisch zu verhindern. Die Meldung erfolgt ausschließlich digital über das Onlineportal der ungarischen Steuerbehörde Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV). Für Unternehmen im EU-Warenverkehr mit Ungarn ist die korrekte Beantragung der EKAER-Nummer eine zwingende Voraussetzung, um Bußgelder, Verzögerungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

EKAER-Nummer Ungarn: Wer haftet?
EKAER-Nummer Ungarn: Wer haftet?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EKAER-Nummer muss immer von einer ungarischen Partei beantragt werden
  • Sie dient der Kontrolle des Güterverkehrs und der Vermeidung von MwSt-Betrug
  • Die Beantragung erfolgt online über das NAV-Portal vor Transportbeginn
  • Besonders risikoreiche Waren sind immer meldepflichtig
  • Die Nummer ist 15 Tage gültig und muss dem Spediteur vorliegen

Wer ist für die Erstellung einer EKAER-Nummer verantwortlich?

Für die Erstellung einer EKAER-Nummer ist immer eine ungarische Partei im Warentransport zuständig. Je nach Transportrichtung handelt es sich dabei um den ungarischen Empfänger, den ungarischen Absender oder ersatzweise den Be- oder Entlader der Ware.

Zweck und Ziel des EKAER-Systems

Das EKÁER-System ist ein zentrales Kontrollinstrument des ungarischen Staates. Es überwacht Warenbewegungen im Straßengüterverkehr in Echtzeit. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und illegale Warenströme frühzeitig zu erkennen. Besonders im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU schafft das System Transparenz. Unternehmen müssen detaillierte Angaben zu Ware, Fahrzeug und Route machen. Diese Daten werden automatisiert geprüft. Abweichungen können sofort kontrolliert werden. Dadurch steigt die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Wer die EKAER-Nummer beantragen muss

Die Verantwortung hängt ausschließlich von der Rolle im Transport ab. Entscheidend ist immer, dass es sich um eine ungarische Partei handelt. Die folgende Tabelle zeigt die Zuständigkeiten klar und übersichtlich:

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Transportrichtung Verantwortliche Partei
EU → Ungarn Ungarischer Empfänger
Ungarn → EU Ungarischer Absender
Innerungarischer Erstverkauf Ungarischer Absender
Ware nicht selbst gehandhabt Be- oder Entlader

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Spediteur beauftragt ist. Der Spediteur darf die Nummer nutzen, beantragt sie aber nicht selbst. Ohne gültige Nummer darf der Transport nicht starten.

Zeitpunkt und Gültigkeit der Meldung

Die EKAER-Nummer muss vor Beginn des Transports beantragt werden. Eine nachträgliche Registrierung ist nicht zulässig. Nach Ausstellung bleibt die Nummer exakt 15 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Transport abgeschlossen sein. Änderungen an Fahrzeug oder Route müssen gemeldet werden. Die Nummer ist dem Spediteur zwingend mitzuteilen. Bei Kontrollen muss sie sofort vorgelegt werden. Eine abgelaufene oder fehlende Nummer gilt als Verstoß.

Meldepflichtige Transporte und Fahrzeuge

Grundsätzlich gilt die Meldepflicht für LKW-Transporte über 3,5 Tonnen. Zusätzlich sind bestimmte Waren unabhängig vom Gewicht meldepflichtig. Das betrifft vor allem risikoreiche Güter. Auch kleinere Fahrzeuge können betroffen sein, wenn entsprechende Waren transportiert werden. Entscheidend ist nicht der Spediteur, sondern die Ware selbst. Die Pflicht greift bei EU-Importen, EU-Exporten und innerungarischen Lieferungen. Ohne EKAER-Nummer drohen hohe Geldstrafen.

Risikoreiche Güter mit permanenter Meldepflicht

Bestimmte Warengruppen gelten als besonders missbrauchsanfällig. Für sie ist immer eine EKAER-Nummer erforderlich:

  • Lebensmittel und Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie
  • Bekleidung und Schuhe
  • Futtermittel
  • Baustoffe, chemische Stoffe und Mineralien
  • Naturholz und Brennholz
  • Schmierstoffe sowie Getreide wie Weizen oder Mais

Diese Güter sind bereits bei kleinen Mengen meldepflichtig. Ziel ist eine lückenlose Nachverfolgbarkeit. Unternehmen sollten regelmäßig die aktualisierten NAV-Listen prüfen.

Schwellenwerte, Ausnahmen und Sonderfälle

Für nicht-risikoreiche Waren gelten klare Schwellenwerte:

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Warenart Meldepflicht ab
Nicht-risikoreiche Güter 2.500 kg oder 2 Mio. HUF
Risikoreiche Güter 500 kg oder 1 Mio. HUF

Es existieren auch Ausnahmen. Dazu zählen Postsendungen bis 40 kg, staatliche Hilfsgüter sowie Monopolwaren wie Alkohol oder Tabak. Diese unterliegen eigenen Regelungen. Maßgeblich ist immer die aktuelle NAV-Vorgabe. Änderungen erfolgen regelmäßig.

Fazit

Die EKAER-Nummer ist ein zentrales Pflichtinstrument im ungarischen Güterverkehr. Wer Waren nach, aus oder innerhalb Ungarns transportiert, muss die Zuständigkeiten exakt kennen. Besonders risikoreiche Güter stehen im Fokus der Behörden. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung schützt vor Bußgeldern, Lieferverzögerungen und steuerlichen Problemen. Unternehmen, die regelmäßig mit Ungarn handeln, sollten feste interne Prozesse für EKÁER etablieren.

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