Spediteur: Aufgaben, Haftung & Abgrenzung
Fachlich geprüft: August 2026
Ein Spediteur organisiert die Versendung von Gütern. Nach § 453 HGB ist seine Hauptpflicht die Besorgung der Versendung, nicht zwingend die physische Beförderung. Dazu wählt er Verkehrsmittel und ausführende Unternehmen, schließt erforderliche Verträge und koordiniert Informationen und Weisungen.
Kurzdefinition: Der Spediteur ist grundsätzlich Organisator, der Frachtführer Beförderer. Durch Selbsteintritt, Fixkostenspedition oder Sammelladung kann der Spediteur hinsichtlich der Beförderung jedoch Frachtführerrechte und -pflichten erhalten.
VertragSpeditionsvertrag nach § 453 HGB
KernleistungVersendung organisieren
SonderrollenSelbsteintritt, feste Kosten, Sammelladung
Aufgaben des Spediteurs
- Beförderungsmittel und -weg bestimmen,
- geeignete Frachtführer, Lagerhalter und Dienstleister auswählen,
- Fracht-, Lager- und gegebenenfalls weitere Verträge schließen,
- ausführende Unternehmer informieren und anweisen,
- Schadensersatzansprüche des Versenders sichern,
- vereinbarte Zusatzleistungen wie Verpackung, Versicherung oder Zoll organisieren.
Spediteur und Frachtführer
| Spediteur | Frachtführer |
|---|---|
| schuldet grundsätzlich Organisation der Versendung | schuldet Beförderung und Ablieferung |
| Speditionsvertrag, § 453 HGB | Frachtvertrag, § 407 HGB |
| kann Dritte auswählen | trägt Obhut für das übernommene Gut |
| kann durch Sonderkonstellation Frachtführerstellung haben | bleibt ausführender Beförderer |
Wann wird der Spediteur wie ein Frachtführer behandelt?
- Selbsteintritt (§ 458 HGB): Er führt die Beförderung selbst aus.
- Spedition zu festen Kosten (§ 459 HGB): Ein fester Betrag umfasst die Beförderungskosten.
- Sammelladung (§ 460 HGB): Er befördert Güter mehrerer Versender aufgrund eines auf eigene Rechnung geschlossenen Frachtvertrags zusammen.
Haftung nicht pauschalisieren: Ob Speditions- oder Frachtrecht greift, hängt von der konkreten Tätigkeit und Vertragsgestaltung ab. Auch AGB wie die ADSp können nur gelten, wenn sie wirksam einbezogen wurden.
Welche Angaben braucht eine Spedition?
- Ware, Packstücke, Maße, Gewichte und Wert,
- Abhol-/Zielort, Zeitfenster und Ansprechpartner,
- Gefahrgut, Temperatur, Zoll- und Genehmigungspflichten,
- gewünschter Service und verbindliche Termine,
- Verpackung, Ladehilfsmittel und Fahrzeuganforderungen,
- Versicherungswunsch und besondere Risiken.
Praxisbeispiel
Ein Hersteller beauftragt eine Spedition mit einem Exporttransport. Sie wählt Vorlauf-Lkw, See-Reederei und Nachlaufpartner und koordiniert Dokumente. Verkauft sie die gesamte Beförderung zu festen Kosten, kann sie für den Transportabschnitt rechtlich wie ein Frachtführer behandelt werden, obwohl mehrere Unternehmen ausführen.