Spediteur: Aufgaben, Haftung & Abgrenzung

Fachlich geprüft: August 2026

Ein Spediteur organisiert die Versendung von Gütern. Nach § 453 HGB ist seine Hauptpflicht die Besorgung der Versendung, nicht zwingend die physische Beförderung. Dazu wählt er Verkehrsmittel und ausführende Unternehmen, schließt erforderliche Verträge und koordiniert Informationen und Weisungen.

Kurzdefinition: Der Spediteur ist grundsätzlich Organisator, der Frachtführer Beförderer. Durch Selbsteintritt, Fixkostenspedition oder Sammelladung kann der Spediteur hinsichtlich der Beförderung jedoch Frachtführerrechte und -pflichten erhalten.
VertragSpeditionsvertrag nach § 453 HGB
KernleistungVersendung organisieren
SonderrollenSelbsteintritt, feste Kosten, Sammelladung

Aufgaben des Spediteurs

  • Beförderungsmittel und -weg bestimmen,
  • geeignete Frachtführer, Lagerhalter und Dienstleister auswählen,
  • Fracht-, Lager- und gegebenenfalls weitere Verträge schließen,
  • ausführende Unternehmer informieren und anweisen,
  • Schadensersatzansprüche des Versenders sichern,
  • vereinbarte Zusatzleistungen wie Verpackung, Versicherung oder Zoll organisieren.

Spediteur und Frachtführer

Spediteur Frachtführer
schuldet grundsätzlich Organisation der Versendung schuldet Beförderung und Ablieferung
Speditionsvertrag, § 453 HGB Frachtvertrag, § 407 HGB
kann Dritte auswählen trägt Obhut für das übernommene Gut
kann durch Sonderkonstellation Frachtführerstellung haben bleibt ausführender Beförderer

Wann wird der Spediteur wie ein Frachtführer behandelt?

  • Selbsteintritt (§ 458 HGB): Er führt die Beförderung selbst aus.
  • Spedition zu festen Kosten (§ 459 HGB): Ein fester Betrag umfasst die Beförderungskosten.
  • Sammelladung (§ 460 HGB): Er befördert Güter mehrerer Versender aufgrund eines auf eigene Rechnung geschlossenen Frachtvertrags zusammen.
Haftung nicht pauschalisieren: Ob Speditions- oder Frachtrecht greift, hängt von der konkreten Tätigkeit und Vertragsgestaltung ab. Auch AGB wie die ADSp können nur gelten, wenn sie wirksam einbezogen wurden.

Welche Angaben braucht eine Spedition?

  • Ware, Packstücke, Maße, Gewichte und Wert,
  • Abhol-/Zielort, Zeitfenster und Ansprechpartner,
  • Gefahrgut, Temperatur, Zoll- und Genehmigungspflichten,
  • gewünschter Service und verbindliche Termine,
  • Verpackung, Ladehilfsmittel und Fahrzeuganforderungen,
  • Versicherungswunsch und besondere Risiken.

Praxisbeispiel

Ein Hersteller beauftragt eine Spedition mit einem Exporttransport. Sie wählt Vorlauf-Lkw, See-Reederei und Nachlaufpartner und koordiniert Dokumente. Verkauft sie die gesamte Beförderung zu festen Kosten, kann sie für den Transportabschnitt rechtlich wie ein Frachtführer behandelt werden, obwohl mehrere Unternehmen ausführen.

Quellen

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