ADSp 2017: Geltung, Inhalt & Haftung erklärt

Fachlich geprüft: August 2026

ADSp steht für Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen. Die verbreitete Fassung ADSp 2017 enthält Vertragsregeln für speditionelle Leistungen, insbesondere zu Pflichten, Dokumentation, Vergütung, Versicherung und Haftung. Sie ist kein Gesetz und gilt nicht automatisch für jeden Transport.

Kurzdefinition: ADSp 2017 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam einbezogen sind; zwingendes nationales oder internationales Recht geht vor.
FassungADSp 2017
RechtsnaturAGB, keine Rechtsverordnung
Geltungdurch Vereinbarung/Einbeziehung

Was regeln die ADSp?

  • Auftrag, Weisungen und Informationspflichten,
  • Verpackung, Kennzeichnung, Zoll und besondere Güter,
  • Leistungshindernisse und Ablieferung,
  • Vergütung, Aufwendungsersatz, Fälligkeit und Aufrechnung,
  • Pfand-/Zurückbehaltungsrechte,
  • Haftung und Haftungsbegrenzungen,
  • Haftungsversicherung des Spediteurs,
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht im zulässigen Rahmen.

Wann gelten sie?

  1. Spediteur verweist im Angebot oder Rahmenvertrag klar auf ADSp 2017.
  2. Vertragspartner erhält zumutbare Möglichkeit, den Text zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Einbeziehung erfolgt vor oder bei Vertragsschluss.
  4. individuelle Abreden und zwingendes Recht werden beachtet.
  5. bei widersprechenden Einkaufsbedingungen wird die Kollisionslage geprüft.
Briefkopf-Hinweis reicht nicht immer: Ein erstmaliger Vermerk erst auf Rechnung oder nach Ausführung kann für die Einbeziehung zu spät sein. Rahmenvertrag und Auftragsbestätigung sollten eindeutig sein.

ADSp und Gesetz

Regelwerk Rolle
HGB gesetzliche Regeln für Fracht, Spedition und Lager
CMR/Montrealer Übereinkommen etc. zwingende Regeln für bestimmte internationale Verkehrsträger
ADSp 2017 vertragliche Ergänzung/Modifikation im zulässigen Bereich
Individualvereinbarung geht AGB grundsätzlich vor, soweit wirksam und zulässig

Haftung richtig lesen

Die ADSp enthalten differenzierte Haftungsgrenzen nach Schadenart und Leistungsbereich. Pauschale Aussagen wie „8,33 SZR gilt immer“ sind falsch: Ort und Art des Schadens, Verkehrsvertrag, gesetzliche Regel, qualifiziertes Verschulden und wirksame Einbeziehung müssen geprüft werden. Warenversicherung und Haftung bleiben getrennte Themen.

Praxisbeispiel

Ein Verlader nimmt ein Angebot an, das vor Vertragsschluss auf ADSp 2017 mit zugänglichem Volltext verweist. Für einen Schaden wird anschließend geprüft: Welche Leistung war geschuldet, wo trat der Schaden ein, welches zwingende Recht gilt und welche ADSp-Klausel greift? Nur der Hinweis „wir arbeiten nach ADSp“ ersetzt diese Prüfung nicht.

Quellen

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