Gefahrgut: Klassen, Pflichten & Transportcheck

Fachlich geprüft: August 2026

Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, die beim Transport Risiken für Menschen, Umwelt, Sachwerte oder Verkehrsmittel verursachen und deshalb besonderen Beförderungsvorschriften unterliegen. Regelwerke unterscheiden nach Verkehrsträger, etwa ADR Straße, RID Schiene, ADN Binnenschiff, IMDG See und ICAO/IATA Luft.

Kurzdefinition: Gefahrgutrecht bewertet den Transport. Gefahrstoffrecht bewertet Umgang am Arbeitsplatz. Ein Stoff kann in beiden Systemen erfasst sein, Kennzeichnungen und Pflichten sind aber nicht identisch.
IdentifikationUN-Nummer, Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe
TransportVerpackung, Menge, Fahrzeug, Route, Dokumente
BeteiligteAbsender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger

Gefahrgutklassen

Klasse Gefahr
1 explosive Stoffe/Gegenstände
2 Gase
3 entzündbare Flüssigkeiten
4.1–4.3 entzündbare/selbstentzündliche/wasserreaktive Stoffe
5.1–5.2 oxidierend/organische Peroxide
6.1–6.2 giftig/ansteckungsgefährlich
7 radioaktiv
8 ätzend
9 verschiedene gefährliche Stoffe/Gegenstände

Transportcheck

  1. Stoff/Gegenstand korrekt klassifizieren.
  2. UN-Nummer, Benennung und Gefahrzettel bestimmen.
  3. Verpackungsgruppe und zulässige Verpackung prüfen.
  4. Menge, Freistellung und Schwellen berechnen.
  5. Zusammenladung, Trennung und Ladungssicherung planen.
  6. Fahrzeug, Fahrer, Ausrüstung und Route prüfen.
  7. Kennzeichnung und Beförderungspapier erstellen.
  8. Empfänger und Notfallprozess vorbereiten.
Sicherheitsdatenblatt reicht nicht allein: Abschnitt 14 liefert Transporthinweise, ersetzt aber keine Klassifizierungs- und Regelwerksprüfung. Produktzustand, Konzentration, Verpackung und Verkehrsträger sind maßgeblich.

Freistellungen

Begrenzte Mengen (LQ), freigestellte Mengen, Kleinmengenregel 1.1.3.6 oder besondere Stofffreistellungen reduzieren bestimmte Pflichten, heben aber nicht automatisch alle Anforderungen auf. Berechnung muss je Beförderungseinheit und Stoff erfolgen.

Verantwortlichkeiten

Gefahrgutrecht verteilt Pflichten auf mehrere Beteiligte. Ein Dienstleister übernimmt nicht automatisch Klassifizierung und Verpackerpflicht. Auftrag, Rollen und Datenfreigabe müssen eindeutig sein; Kontrollen bleiben bei jedem Beteiligten.

Praxisbeispiel

Vier Kanister entzündbare Flüssigkeit werden versandt. Vor Buchung prüft der Absender UN-Eintrag, Verpackungsgruppe, zugelassene Kanister, Verschlüsse, Labels, Mengenpunkte und Beförderungspapier. „Chemikalien, 80 kg“ wäre unzureichend.

Quelle

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