Verpackungsgruppe I, II und III bei Gefahrgut erklärt

Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Die Verpackungsgruppe kennzeichnet bei bestimmten Gefahrgutklassen den relativen Gefahrengrad eines Stoffes. Sie beeinflusst Verpackung, Prüfanforderung und Beförderungsbedingungen.

Definition: Verpackungsgruppe I steht für hohe, II für mittlere und III für geringere Gefahr innerhalb der betroffenen Einstufung. Nicht jede Gefahrgutklasse und nicht jeder Eintrag besitzt eine Verpackungsgruppe.
I
hohe Gefahr
II
mittlere Gefahr
III
geringere Gefahr

Zusammenhang mit Verpackungskennzeichnung

Prüfkennzeichen Geeignet für
X Verpackungsgruppen I, II und III im geprüften Umfang
Y Verpackungsgruppen II und III
Z nur Verpackungsgruppe III

Die Buchstaben allein reichen nicht: Verpackungsart, Werkstoff, Bauartcode, zulässige Masse beziehungsweise Dichte, Prüfdruck, Jahr und Herstellerkennzeichen sind mitzulesen.

Wie wird die Gruppe bestimmt?

Die Zuordnung erfolgt nach Klassifizierungskriterien des aktuellen Verkehrsträgerregelwerks, etwa Flammpunkt, Toxizität oder Ätzwirkung. Sie darf nicht frei nach allgemeinem Risikogefühl gewählt werden.

Beispiel: Ein Stoff der Verpackungsgruppe II darf nicht allein deshalb in eine Z-gekennzeichnete Verpackung gefüllt werden, weil der Behälter äußerlich stabil wirkt. Die Bauart ist nur für Gruppe III geprüft.

Häufige Fehler

  • Verpackungsgruppe mit Gefahrgutklasse verwechseln,
  • Gruppe aus einem ähnlichen Produkt übernehmen,
  • nur X/Y/Z statt vollständige Verpackungsanweisung prüfen,
  • chemikalienrechtliche Kategorie mit Transportklassifizierung gleichsetzen,
  • veraltetes Sicherheitsdatenblatt verwenden.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie den vollständigen Eintrag zur UN-Nummer und die konkrete Verpackungsanweisung im aktuellen Regelwerk.

Abgrenzung

Gefahrgutklasse beschreibt die Art der Gefahr, Verpackungsgruppe den relativen Grad bei bestimmten Stoffen. Die Durchführung behandelt ADR-Transport.

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