Sicherheitsdatenblatt: Aufbau, Pflicht & Transportbezug
Fachlich geprüft: August 2026
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) übermittelt Informationen zu Gefahren, Handhabung, Lagerung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung chemischer Stoffe und Gemische. In der EU richten sich Form und Inhalt insbesondere nach REACH.
Welche Inhalte hat ein SDB?
Es beginnt mit Produkt- und Lieferantenidentifikation, Gefahren und Zusammensetzung. Es folgen Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Freisetzung, Handhabung/Lagerung, Expositionsschutz sowie physikalische, toxikologische und ökologische Daten. Entsorgung, Transport, Rechtsvorschriften und sonstige Angaben schließen das Dokument ab.
Wann wird es bereitgestellt?
Für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische muss der Lieferant dem gewerblichen Abnehmer ein SDB unaufgefordert zur Verfügung stellen; in weiteren Fällen auf Verlangen. Details hängen von Einstufung, Zusammensetzung und Verwendung ab. Verbraucherprodukte haben nicht automatisch dieselbe Übergabepflicht.
Transportbezug
| SDB-Angabe | Prüfung |
|---|---|
| UN-Nummer | passt sie zur Versandform? |
| Benennung/Klasse | ADR/IMDG/IATA-konform? |
| Verpackungsgruppe | zulässige Verpackung und Menge? |
| Umweltgefahr | Kennzeichnung/Dokumentation? |
Aktualisierung und Archiv
Neue Gefahreninformationen, Risikomanagementmaßnahmen oder regulatorische Änderungen können eine Aktualisierung auslösen. Unternehmen sollten gültige Version, Empfangsdatum, Verteilung an betroffene Stellen und Altversionen nachvollziehbar verwalten.