Sicherheitsdatenblatt: Aufbau, Pflicht & Transportbezug

Fachlich geprüft: August 2026

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) übermittelt Informationen zu Gefahren, Handhabung, Lagerung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung chemischer Stoffe und Gemische. In der EU richten sich Form und Inhalt insbesondere nach REACH.

Kurzdefinition: Das SDB ist ein standardisiertes Kommunikationsdokument der Lieferkette mit 16 Abschnitten. Es ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch die Gefahrgutklassifizierung.
Format16 festgelegte Abschnitte
SpracheAmtssprache des Marktes
TransportAngaben vor allem in Abschnitt 14

Welche Inhalte hat ein SDB?

Es beginnt mit Produkt- und Lieferantenidentifikation, Gefahren und Zusammensetzung. Es folgen Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Freisetzung, Handhabung/Lagerung, Expositionsschutz sowie physikalische, toxikologische und ökologische Daten. Entsorgung, Transport, Rechtsvorschriften und sonstige Angaben schließen das Dokument ab.

Wann wird es bereitgestellt?

Für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische muss der Lieferant dem gewerblichen Abnehmer ein SDB unaufgefordert zur Verfügung stellen; in weiteren Fällen auf Verlangen. Details hängen von Einstufung, Zusammensetzung und Verwendung ab. Verbraucherprodukte haben nicht automatisch dieselbe Übergabepflicht.

Transportbezug

SDB-Angabe Prüfung
UN-Nummer passt sie zur Versandform?
Benennung/Klasse ADR/IMDG/IATA-konform?
Verpackungsgruppe zulässige Verpackung und Menge?
Umweltgefahr Kennzeichnung/Dokumentation?
Achtung: Ein SDB kann veraltet, unvollständig oder für eine andere Produktvariante erstellt sein. Version, Produktcode, Sprache und Rechtsstand prüfen.

Aktualisierung und Archiv

Neue Gefahreninformationen, Risikomanagementmaßnahmen oder regulatorische Änderungen können eine Aktualisierung auslösen. Unternehmen sollten gültige Version, Empfangsdatum, Verteilung an betroffene Stellen und Altversionen nachvollziehbar verwalten.

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