Frachtführerversicherung: Deckung, Pflicht & Abgrenzung

Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Die Frachtführerversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für gesetzliche Ansprüche aus der Güterbeförderung. Sie schützt den Frachtführer vor versicherten Haftungsfolgen, nicht automatisch den vollen Warenwert des Auftraggebers.

Definition: Versichert wird die Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung und Verspätung nach anwendbarem Transportrecht und Versicherungsvertrag. Deckung folgt Haftung; sie ist keine Allgefahren-Warenversicherung.
Versicherter
Frachtführer
Objekt
gesetzliche Haftung
Nicht gleich
Transport-/Warenversicherung

Pflicht nach GüKG

§ 7a GüKG verpflichtet Unternehmer für bestimmte innerdeutsche gewerbliche Güterbeförderungen, eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden nach HGB zu unterhalten. Das Gesetz nennt eine Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro je Schadensereignis und verlangt einen mitführbaren beziehungsweise zugänglichen Nachweis.

Was wird geprüft?

Punkt Frage
räumlicher Geltungsbereich welche Länder und Relationen?
Verkehrsträger Straße, multimodal oder weitere?
Güter Valoren, Kühlgut oder besondere Ausschlüsse?
Haftungsrecht HGB, CMR oder vereinbarte Bedingungen?
Deckungssumme je Schaden und pro Jahr?
Selbstbehalt welcher Eigenanteil?
Subunternehmer mitversichert oder separat zu prüfen?
Beispiel: Ware im Wert von 500.000 Euro wird beschädigt. Die gesetzliche Haftung kann gewichtsbezogen begrenzt sein. Die Frachtführerversicherung zahlt im gedeckten Rahmen der Haftung, nicht automatisch den gesamten Warenwert.

Schadenmeldung

Versicherer ist unverzüglich mit Auftrag, Frachtbrief, Schadenbeleg, Fotos, Gewicht, Warenwert und Korrespondenz zu informieren. Schuldanerkenntnisse ohne Abstimmung können Deckungsfragen auslösen.

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich aktuellen Versicherungsnachweis und Deckungsumfang zeigen; eine Policennummer allein beweist keine passende Deckung.

Abgrenzung

Die Frachtversicherung beziehungsweise Warenversicherung schützt das Güterinteresse. Die Frachtführerversicherung schützt die Haftpflicht des Frachtführers.

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