Frachtführerversicherung: Deckung, Pflicht & Abgrenzung
Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026
Die Frachtführerversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für gesetzliche Ansprüche aus der Güterbeförderung. Sie schützt den Frachtführer vor versicherten Haftungsfolgen, nicht automatisch den vollen Warenwert des Auftraggebers.
Frachtführer
gesetzliche Haftung
Transport-/Warenversicherung
Pflicht nach GüKG
§ 7a GüKG verpflichtet Unternehmer für bestimmte innerdeutsche gewerbliche Güterbeförderungen, eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden nach HGB zu unterhalten. Das Gesetz nennt eine Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro je Schadensereignis und verlangt einen mitführbaren beziehungsweise zugänglichen Nachweis.
Was wird geprüft?
| Punkt | Frage |
|---|---|
| räumlicher Geltungsbereich | welche Länder und Relationen? |
| Verkehrsträger | Straße, multimodal oder weitere? |
| Güter | Valoren, Kühlgut oder besondere Ausschlüsse? |
| Haftungsrecht | HGB, CMR oder vereinbarte Bedingungen? |
| Deckungssumme | je Schaden und pro Jahr? |
| Selbstbehalt | welcher Eigenanteil? |
| Subunternehmer | mitversichert oder separat zu prüfen? |
Schadenmeldung
Versicherer ist unverzüglich mit Auftrag, Frachtbrief, Schadenbeleg, Fotos, Gewicht, Warenwert und Korrespondenz zu informieren. Schuldanerkenntnisse ohne Abstimmung können Deckungsfragen auslösen.
Abgrenzung
Die Frachtversicherung beziehungsweise Warenversicherung schützt das Güterinteresse. Die Frachtführerversicherung schützt die Haftpflicht des Frachtführers.