CMR: Übereinkommen, Frachtbrief & Haftung erklärt
Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026
CMR ist die französische Abkürzung für das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Es vereinheitlicht zentrale Regeln zu Vertrag, Frachtbrief und Haftung.
1956
internationaler Straßengüterverkehr
CMR-Frachtbrief, papierhaft oder e-CMR
CMR-Frachtbrief
Der Frachtbrief dokumentiert unter anderem Absender, Frachtführer, Empfänger, Übernahme- und Ablieferort, Gut, Packstücke, Gewicht und Weisungen. Sein Fehlen macht den Vertrag nicht automatisch unwirksam, nimmt aber wichtige Beweis- und Prozessfunktionen.
| Thema | CMR-Regelungsbereich |
|---|---|
| Frachtbrief | Inhalt, Ausfertigung und Beweiswirkung |
| Verfügungsrecht | Weisungen während der Beförderung |
| Haftung | Verlust, Beschädigung und Lieferfrist |
| Haftungsgrenze | gewichtsbezogene Begrenzung mit Ausnahmen |
| Reklamation | Vorbehalte, Fristen und Verjährung |
Vorbehalte bei Übernahme und Ablieferung
Frachtführer sollte Anzahl, Zeichen, sichtbaren Zustand und soweit möglich Angaben prüfen oder begründete Vorbehalte eintragen. Empfänger sollte sichtbare Schäden bei Ablieferung konkret dokumentieren. Pauschale Formeln sind weniger aussagekräftig als genaue Beschreibung und Fotos.
e-CMR
Das Zusatzprotokoll ermöglicht elektronische Frachtbriefe unter seinen Voraussetzungen. e-CMR muss Authentizität, Integrität und Zugänglichkeit sichern; eine einfache PDF ist nicht automatisch ein vollständiger elektronischer Frachtbriefprozess.
Abgrenzung
Für rein innerdeutsche Beförderung gilt typischerweise das HGB. Der allgemeine Frachtbrief und die CMR-Ausfertigung überschneiden sich, sind aber rechtlich einzuordnen.