FCA (Incoterm): Lieferort, Pflichten & B/L-Option
Fachlich geprüft: August 2026
FCA steht für „Free Carrier“ und ist eine Incoterms-2020-Klausel für alle Transportarten. Der Verkäufer liefert die ausfuhrabgefertigte Ware am benannten Ort an den vom Käufer bestimmten Frachtführer oder eine andere benannte Person.
Zwei Übergabevarianten
| Ort | Lieferung erfolgt |
|---|---|
| Gelände des Verkäufers | nach Beladung auf Käuferfahrzeug |
| anderer benannter Ort | entladebereit auf Verkäuferfahrzeug |
Pflichten
Der Verkäufer verpackt, kennzeichnet, stellt Rechnung und vereinbarte Dokumente bereit und erledigt die Ausfuhr. Der Käufer benennt Carrier, organisiert den Haupttransport sowie grundsätzlich Import und Transit. Beide Seiten unterstützen sich bei erforderlichen Informationen.
FCA und Seefracht
FCA ist bei containerisierter Ware häufig sachgerechter als FOB, weil der Verkäufer den Container meist vor der Schiffsverladung an Terminal oder Carrier übergibt. Incoterms 2020 sehen eine optionale Vereinbarung vor, nach der der Käufer seinen Carrier anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen.
Praxisbeispiel
„FCA Werk Musterstadt, Rampe 3, Incoterms 2020“: Der Verkäufer lädt auf das vom Käufer gestellte Fahrzeug und erledigt die Ausfuhr. Mit abgeschlossener Übergabe wechselt die Gefahr.