FCA (Incoterm): Lieferort, Pflichten & B/L-Option

Fachlich geprüft: August 2026

FCA steht für „Free Carrier“ und ist eine Incoterms-2020-Klausel für alle Transportarten. Der Verkäufer liefert die ausfuhrabgefertigte Ware am benannten Ort an den vom Käufer bestimmten Frachtführer oder eine andere benannte Person.

Kurzdefinition: Bei FCA wechseln Kosten und Gefahr am exakt vereinbarten Übergabepunkt. Die Ladepflicht hängt davon ab, ob beim Verkäufer oder an einem anderen Ort geliefert wird.
Verkehrsträgeralle, auch multimodal
ExportVerkäufer
HaupttransportKäufer

Zwei Übergabevarianten

Ort Lieferung erfolgt
Gelände des Verkäufers nach Beladung auf Käuferfahrzeug
anderer benannter Ort entladebereit auf Verkäuferfahrzeug

Pflichten

Der Verkäufer verpackt, kennzeichnet, stellt Rechnung und vereinbarte Dokumente bereit und erledigt die Ausfuhr. Der Käufer benennt Carrier, organisiert den Haupttransport sowie grundsätzlich Import und Transit. Beide Seiten unterstützen sich bei erforderlichen Informationen.

FCA und Seefracht

FCA ist bei containerisierter Ware häufig sachgerechter als FOB, weil der Verkäufer den Container meist vor der Schiffsverladung an Terminal oder Carrier übergibt. Incoterms 2020 sehen eine optionale Vereinbarung vor, nach der der Käufer seinen Carrier anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen.

Vertragsformel: „FCA [genauer Übergabepunkt], Incoterms 2020“. Ohne Rampe, Tor oder Terminalstelle bleibt der Gefahrübergang unnötig unklar.

Praxisbeispiel

„FCA Werk Musterstadt, Rampe 3, Incoterms 2020“: Der Verkäufer lädt auf das vom Käufer gestellte Fahrzeug und erledigt die Ausfuhr. Mit abgeschlossener Übergabe wechselt die Gefahr.

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