Sachgüter: Definition, Arten & Logistikbezug
Fachlich geprüft: August 2026
Sachgüter sind körperliche, greifbare wirtschaftliche Güter. Dazu zählen Rohstoffe, Bauteile, Maschinen, Lebensmittel und Konsumprodukte – im Unterschied zu Dienstleistungen oder rein immateriellen Rechten.
Kurzdefinition: Sachgüter besitzen eine physische Form und stellen deshalb Anforderungen an Verpackung, Lagerung, Handling, Transport und gegebenenfalls Rückführung.
FormenRohstoff, Halbzeug, Fertigware
NutzungVerbrauchs- oder Gebrauchsgut
EmpfängerProduktion oder Konsum
Gängige Einteilungen
| Kategorie | Beispiel |
|---|---|
| Produktionsgut | Maschine, Rohstoff, Bauteil |
| Konsumgut | Lebensmittel, Möbel, Elektronik |
| Verbrauchsgut | wird bei Nutzung aufgebraucht |
| Gebrauchsgut | wird wiederholt genutzt |
Warum ist die Einteilung logistisch relevant?
Nicht die volkswirtschaftliche Kategorie allein, sondern die konkreten Produkteigenschaften bestimmen den Prozess: Abmessung, Gewicht, Wert, Haltbarkeit, Temperatur, Gefahr, Stapelbarkeit und Umschlagsempfindlichkeit.
Vom Sachgut zur Sendung
- Artikel und Menge bestimmen.
- Geeignete Verpackung und Ladeeinheit bilden.
- Kennzeichnung und Dokumente zuordnen.
- Lager- und Transportbedingungen festlegen.
- Übergabe und Zustandsnachweis organisieren.
Abgrenzung: Software kann als immaterielles Gut gelten; der Datenträger ist dagegen ein Sachgut. Verträge kombinieren häufig Sach- und Dienstleistungen.
Praxisbeispiel
Eine Industriemaschine ist ein langlebiges Produktions- und Sachgut. Für ihren Transport zählen Schwerpunkt, Anschlagpunkte, Feuchtigkeitsschutz, Wert und Aufstellort – nicht nur die Bezeichnung „Maschine“.