Verlorene Sendung: Suche, Haftung & Nachweise

Fachlich geprüft: August 2026

Eine verlorene Sendung ist Transportgut, das nicht abgeliefert werden kann und dessen Verbleib ungeklärt ist. Ein verspäteter Tracking-Scan beweist für sich allein noch keinen endgültigen Verlust.

Kurzdefinition: Verlust bedeutet, dass der Frachtführer die Sendung nicht mehr abliefern kann. Nach § 424 HGB kann sie als verloren behandelt werden, wenn sie innerhalb bestimmter Fristen nicht abgeliefert wurde.
Erste SchritteTracking, Depot, Empfänger prüfen
BelegeWert, Übergabe, Inhalt, Verpackung
FristenVertrag und Rechtsregime prüfen

Wann greift die Verlustvermutung?

Im deutschen Frachtrecht darf der Anspruchsberechtigte das Gut als verloren betrachten, wenn es weder innerhalb von 20 Tagen nach vereinbarter Lieferfrist noch – ohne vereinbarte Frist – innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme abgeliefert wird. Internationale Regelwerke und Vertragsbedingungen können abweichen.

Sofortmaßnahmen

  1. Sendungs- und Packstücknummern abgleichen.
  2. Empfänger, Nachbarn, Ablageort und Wareneingang prüfen.
  3. POD, Scanverlauf und letzte physische Erfassung anfordern.
  4. Nachforschung schriftlich eröffnen.
  5. Fristen für Anzeige und Ansprüche sichern.
  6. Wert- und Inhaltsnachweise zusammenstellen.

Wichtige Nachweise

Nachweis Zweck
Übernahmebeleg Obhut des Frachtführers
Rechnung/Herstellkosten Wert des Gutes
Packliste/Fotos Inhalt und Packstückbezug
Korrespondenz Zeitablauf und Fristwahrung
Wichtig: Erstattungsbetrag und Warenwert sind nicht automatisch identisch. Haftungsgrenzen, Verschulden, Mitverursachung und Versicherung beeinflussen die Regulierung.

Prävention

Eindeutige Labels je Packstück, alte Barcodes entfernen, Übergabescans, Seriennummern, belastbare Verpackung und Schnittstellenkontrollen reduzieren Fehlleitungen und erleichtern die Suche.

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