Zweistufiges Ausfuhrverfahren: Ablauf, MRN & Zollstellen

Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist das reguläre Zollverfahren für viele Ausfuhren von Unionswaren in ein Drittland. Es wird an zwei funktional getrennten Zollstellen abgewickelt: der Ausfuhrzollstelle und der Ausgangszollstelle.

Definition: Bei der ersten Stufe wird die Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abgegeben und die Ware zur Ausfuhr überlassen. In der zweiten Stufe überwacht die Ausgangszollstelle den tatsächlichen Austritt aus dem Zollgebiet der Union und meldet das Ergebnis elektronisch zurück.
Stufe 1
Ausfuhrzollstelle
Stufe 2
Ausgangszollstelle
System
ATLAS-Ausfuhr / AES

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Ausführer oder Vertreter erstellt die elektronische Ausfuhranmeldung.
  2. Die zuständige Ausfuhrzollstelle prüft Anmeldung und gegebenenfalls Ware.
  3. Nach Überlassung werden Ausfuhrbegleitdaten mit einer MRN erzeugt.
  4. Ware und Referenz gelangen zur vorgesehenen Ausgangszollstelle, etwa an Grenze, Hafen oder Flughafen.
  5. Die Ware wird gestellt beziehungsweise der Ausgang nach den geltenden Vorgaben abgewickelt.
  6. Die Ausgangszollstelle bestätigt den tatsächlichen Austritt elektronisch.
  7. Der Ausgangsvermerk steht dem Beteiligten als wichtiger Nachweis zur Verfügung.
Zollstelle Hauptaufgabe
Ausfuhrzollstelle Anmeldung annehmen, prüfen und Ware zur Ausfuhr überlassen
Ausgangszollstelle Ausgang überwachen und Austritt bestätigen

Welche Daten und Unterlagen sind wichtig?

Typisch sind EORI-Nummer, Ausführer und Anmelder, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Wert, Menge, Bestimmungsland, Beförderungsdaten und Genehmigungsangaben. Die MRN verbindet Anmeldung und Ausgangsvorgang. Je nach Ware greifen außenwirtschaftsrechtliche Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungen.

Beispiel: Eine Maschine wird in Stuttgart zur Ausfuhr angemeldet und per Lkw über die Schweiz ausgeführt. Die zuständige Ausfuhrzollstelle wickelt die erste Stufe ab; die letzte Zollstelle vor dem Austritt aus dem EU-Zollgebiet übernimmt die Ausgangsüberwachung.

Häufige Fehler

  • falsche Ausgangszollstelle oder Route,
  • MRN beziehungsweise Ausfuhrbegleitdaten fehlen beim Transport,
  • Packstücke oder Gewicht ändern sich nach Überlassung,
  • Ware wird nicht ordnungsgemäß am Ausgang gestellt,
  • Ausgangsbestätigung bleibt aus und Nachforschung beginnt zu spät,
  • zollrechtliche Ausfuhr wird mit umsatzsteuerlichem Nachweis gleichgesetzt, ohne Unterlagen abzugleichen.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor Abfahrt MRN, tatsächliche Packstücke, Kennzeichen beziehungsweise Beförderungsmittel, Route und Öffnungszeiten der Ausgangszollstelle.

Abgrenzung zum einstufigen Verfahren

Beim einstufigen Verfahren nimmt die Ausgangszollstelle zugleich Aufgaben der Ausfuhrzollstelle wahr. Das ist nur unter den jeweiligen Voraussetzungen möglich. Welches Verfahren greift, hängt von Wert, Ware, Beförderung und zollrechtlichen Besonderheiten ab.

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