Frachtforderung: Entstehung, Prüfung & Verjährung

Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Eine Frachtforderung ist der Anspruch auf Bezahlung einer vereinbarten Transportleistung. Sie kann neben der Grundfracht vertraglich geregelte Zuschläge, Standgeld, Maut oder sonstige Nebenkosten umfassen.

Definition: Die Frachtforderung entsteht aus dem Frachtvertrag. Nach § 407 HGB schuldet der Absender die vereinbarte Fracht; Fälligkeit, Zahlungspflicht des Empfängers und zusätzliche Ansprüche richten sich nach Vertrag und gesetzlichen Regeln.
Grundlage
Frachtvertrag und Tarif
Nachweis
Auftrag, Ablieferbeleg und Rechnung
Prüfung
Leistung, Preis und Zuschläge

Bestandteile

Position Prüffrage
Grundfracht stimmt die vereinbarte Relation, Einheit und Rate?
Diesel- oder Mautzuschlag ist Formel, Zeitraum und Basis belegt?
Standgeld liegen Wartezeit, Ursache und vertragliche Voraussetzungen vor?
Zusatzleistung wurde Hebebühne, Avisierung oder Tausch beauftragt?
Auslage ist sie vereinbart und durch Fremdbeleg nachgewiesen?

Rechnungsprüfung

  1. Auftrag, Annahme und Preisvereinbarung zuordnen.
  2. Lade- und Ablieferbelege sowie Status prüfen.
  3. Sendungsdaten und abrechnungsrelevante Einheit vergleichen.
  4. Zuschläge nach Formel und Auslöser berechnen.
  5. Storno, Gutschrift oder Teilzahlung berücksichtigen.
  6. Abweichung konkret und fristgerecht reklamieren.
Beispiel: Vereinbart sind 850 Euro Fracht plus variabler Dieselzuschlag. Die Rechnung enthält zusätzlich Standgeld. Dieses ist nur plausibel, wenn Wartezeit, Verantwortungsbereich, freie Ladezeit und Höhe nachgewiesen sind.

Fälligkeit und Zahlung

Nach § 420 HGB ist die Fracht grundsätzlich bei Ablieferung zu zahlen; Verträge bestimmen in der Praxis meist Rechnungs- und Zahlungsbedingungen. Unter Voraussetzungen kann auch der Empfänger zahlungspflichtig werden. Eine strittige Schadensforderung hebt die Frachtforderung nicht automatisch auf; Aufrechnung und Zurückbehaltung müssen rechtlich geprüft werden.

Verjährung

§ 439 HGB sieht für Ansprüche aus der erfassten Beförderung grundsätzlich eine einjährige Verjährung vor, bei qualifiziertem Verschulden drei Jahre. Beginn und Hemmung hängen vom Anspruch ab. Internationale Regelwerke oder andere Vertragsarten können abweichen.

Praxis-Tipp: Trennen Sie sachliche Rechnungsprüfung von Schadenbearbeitung und überwachen Sie Fristen für beide Vorgänge.

Abgrenzung

Frachtkosten sind die wirtschaftliche Kostenposition; die Frachtforderung ist der konkrete Zahlungsanspruch. Die transportierte Fracht ist das Gut beziehungsweise die Vergütung je Kontext.

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