Frachtforderung: Entstehung, Prüfung & Verjährung
Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026
Eine Frachtforderung ist der Anspruch auf Bezahlung einer vereinbarten Transportleistung. Sie kann neben der Grundfracht vertraglich geregelte Zuschläge, Standgeld, Maut oder sonstige Nebenkosten umfassen.
Frachtvertrag und Tarif
Auftrag, Ablieferbeleg und Rechnung
Leistung, Preis und Zuschläge
Bestandteile
| Position | Prüffrage |
|---|---|
| Grundfracht | stimmt die vereinbarte Relation, Einheit und Rate? |
| Diesel- oder Mautzuschlag | ist Formel, Zeitraum und Basis belegt? |
| Standgeld | liegen Wartezeit, Ursache und vertragliche Voraussetzungen vor? |
| Zusatzleistung | wurde Hebebühne, Avisierung oder Tausch beauftragt? |
| Auslage | ist sie vereinbart und durch Fremdbeleg nachgewiesen? |
Rechnungsprüfung
- Auftrag, Annahme und Preisvereinbarung zuordnen.
- Lade- und Ablieferbelege sowie Status prüfen.
- Sendungsdaten und abrechnungsrelevante Einheit vergleichen.
- Zuschläge nach Formel und Auslöser berechnen.
- Storno, Gutschrift oder Teilzahlung berücksichtigen.
- Abweichung konkret und fristgerecht reklamieren.
Fälligkeit und Zahlung
Nach § 420 HGB ist die Fracht grundsätzlich bei Ablieferung zu zahlen; Verträge bestimmen in der Praxis meist Rechnungs- und Zahlungsbedingungen. Unter Voraussetzungen kann auch der Empfänger zahlungspflichtig werden. Eine strittige Schadensforderung hebt die Frachtforderung nicht automatisch auf; Aufrechnung und Zurückbehaltung müssen rechtlich geprüft werden.
Verjährung
§ 439 HGB sieht für Ansprüche aus der erfassten Beförderung grundsätzlich eine einjährige Verjährung vor, bei qualifiziertem Verschulden drei Jahre. Beginn und Hemmung hängen vom Anspruch ab. Internationale Regelwerke oder andere Vertragsarten können abweichen.
Abgrenzung
Frachtkosten sind die wirtschaftliche Kostenposition; die Frachtforderung ist der konkrete Zahlungsanspruch. Die transportierte Fracht ist das Gut beziehungsweise die Vergütung je Kontext.