Fracht: Bedeutung als Transportgut und Entgelt
„Fracht“ hat zwei gebräuchliche Bedeutungen: Im Alltag meint sie transportierte Güter; im Frachtrecht und in Preisgesprächen häufig das Entgelt für die Beförderung. Der Kontext entscheidet.
Fracht kann das zur Beförderung übergebene Gut oder den dafür geschuldeten Preis bezeichnen. Nach dem gesetzlichen Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer zur Beförderung und Ablieferung, der Absender zur Zahlung der vereinbarten Fracht.
Fracht als Transportgut
In Formulierungen wie Seefracht, Luftfracht oder wertvolle Fracht steht der Begriff für das beförderte Gut beziehungsweise die Sendung. Das Gut kann aus einem oder mehreren Packstücken bestehen und sehr unterschiedliche Eigenschaften haben.
Fracht als Preis
„Die Fracht beträgt 850 Euro“ bezeichnet das Transportentgelt. Hinzukommen können Maut, Dieselzuschlag, Standgeld, Zollabfertigung oder andere vereinbarte Leistungen. Eine klare Kalkulation trennt Grundfracht und Zuschläge.
Was regelt der Frachtvertrag?
§ 407 HGB beschreibt die Grundpflichten: Der Frachtführer befördert das Gut zum Bestimmungsort und liefert es an den Empfänger ab. Der Absender zahlt die vereinbarte Fracht. Weitere Vorschriften betreffen Verpackung, Verladung, Begleitpapiere, Weisungen, Lieferfrist und Haftung.
Fracht, Ware, Sendung und Ladung
| Begriff | Schwerpunkt |
|---|---|
| Ware | Handels- oder Wirtschaftsgut |
| Sendung | Güter eines konkreten Versandauftrags |
| Ladung | Tatsächlich auf ein Transportmittel geladenes Gut |
| Fracht | Transportgut oder Beförderungsentgelt |
Wie wird die Fracht berechnet?
- Strecke, Verkehrsträger und Fahrzeugkapazität,
- Gewicht, Volumen, Lademeter und Stellplätze,
- Umschlag, Laufzeit und Termine,
- Gefahrgut, Temperatur oder besondere Sicherung,
- Marktlage, Maut und Energiekomponenten.
Häufige Fragen
Ist Porto dasselbe wie Fracht?
Porto bezeichnet traditionell das Entgelt für Postsendungen. Fracht ist der breitere transportrechtliche und logistische Begriff.
Wer schuldet die Fracht?
Grundsätzlich der Absender nach Frachtvertrag; Vereinbarungen und gesetzliche Sonderfälle können auch Zahlungspflichten des Empfängers begründen.