Dieselzuschlag: Berechnung, Index & Beispiel
Der Dieselzuschlag verteilt das Risiko schwankender Kraftstoffpreise zwischen Auftraggeber und Transportdienstleister. Damit er nachvollziehbar bleibt, müssen Referenz, Basiswert, Anteil und Aktualisierungsrhythmus vertraglich feststehen.
Ein Dieselzuschlag ist ein variabler Auf- oder Abschlag auf die vereinbarte Fracht. Er verändert sich anhand eines festgelegten Kraftstoffpreisindex oder einer Preistabelle und bildet den kalkulierten Dieselanteil der Transportkosten ab.
Wie wird der Zuschlag berechnet?
In der Praxis gibt es zwei Modelle: Eine Staffel ordnet jedem Indexbereich einen festen Prozentsatz zu. Eine Formel berechnet die Veränderung gegenüber einem Basispreis und gewichtet sie mit dem vereinbarten Kraftstoffkostenanteil. Welches Modell gilt, muss im Vertrag stehen.
Welche Angaben machen eine Klausel transparent?
- genaue Quelle und Bezeichnung des Index,
- Basiswert und Basiszeitraum,
- Kraftstoffkostenanteil oder Staffel,
- Aktualisierungsintervall und zeitlicher Versatz,
- Bezugsgröße: Nettofracht, Teilstrecke oder Gesamtpreis,
- Regel für sinkende Preise und negative Abweichungen.
Dieselzuschlag und Diesel-Floater
Ein Diesel-Floater ist im Kern ein dynamisches Anpassungsmodell. Der Begriff betont, dass sich der Wert regelmäßig nach oben und unten bewegt. Ein „Zuschlag“ wird dagegen sprachlich oft nur als positive Zusatzposition verstanden, obwohl eine faire Indexklausel auch Senkungen abbilden kann.
Was gehört nicht zum Dieselzuschlag?
Maut, CO₂-Aufschläge, Energiezuschläge für andere Antriebe und allgemeine Inflationsanpassungen sind eigene Kostenpositionen. Sie dürfen nur einbezogen werden, wenn die Preisregel dies ausdrücklich vorsieht.
Häufige Fragen
Ist der Dieselzuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Er beruht regelmäßig auf vertraglicher Preisvereinbarung oder Preisliste.
Wird er auf die gesamte Rechnung berechnet?
Nur wenn die Vereinbarung das vorsieht. Häufig bezieht er sich auf die reine Fracht und nicht auf Zoll, Maut oder Zusatzleistungen.