Binnenzollamt: Aufgaben, Ablauf & Praxisbeispiel
Zollabfertigung findet nicht nur an Grenzen, Häfen oder Flughäfen statt. Viele Unternehmen erledigen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Versandformalitäten bei einer Zollstelle im Landesinneren oder über bewilligte Verfahren am eigenen Standort.
Ein Binnenzollamt ist eine Zollstelle innerhalb des Staatsgebiets, die nicht unmittelbar als Grenzübergangszollstelle tätig ist. Je nach Zuständigkeit bearbeitet sie Zollanmeldungen, kontrolliert Waren und Dokumente oder eröffnet und beendet Versandverfahren.
Welche Aufgaben hat ein Binnenzollamt?
- Annahme und Prüfung von Zollanmeldungen,
- Dokumenten- und Warenkontrollen,
- Erhebung oder Sicherung von Einfuhrabgaben,
- Eröffnung und Erledigung von T1- oder T2-Versandverfahren,
- Abfertigung von Ausfuhrsendungen und Überwachung besonderer Verfahren,
- Beratung zu den eigenen Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen.
Nicht jedes Zollamt bietet jede Abfertigungsart an. Einige Dienststellen sind nur für bestimmte Warenverkehre, Postsendungen oder Unternehmensbezirke zuständig. Vor einer Gestellung sollte deshalb die Dienststellensuche des deutschen Zolls geprüft werden.
Grenzzollstelle und Binnenzollamt unterscheiden
| Zollstelle | Typische Funktion |
|---|---|
| Grenz-, Hafen- oder Flughafenzollstelle | Überwacht den unmittelbaren Eintritt oder Ausgang von Waren an der Außengrenze. |
| Binnenzollamt | Ermöglicht Abfertigung näher am Sitz, Lager oder Bestimmungsort des Unternehmens. |
| Abgangszollstelle | Eröffnet ein Versandverfahren. |
| Bestimmungszollstelle | Registriert Ankunft und beendet den Versandvorgang. |
Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Eigenschaften. Ein Binnenzollamt kann zugleich Abgangs- oder Bestimmungszollstelle sein.
Praxisbeispiel: Import über ein Binnenzollamt
Was ist vor der Abfertigung vorzubereiten?
- EORI-Nummer und Vertretungsverhältnis,
- Handelsrechnung, Packliste und Beförderungspapiere,
- korrekte Zolltarifnummer, Warenbeschreibung, Wert und Ursprung,
- Genehmigungen, Lizenzen oder Präferenznachweise, falls erforderlich,
- MRN und Begleitunterlagen bei vorausgehendem Versandverfahren,
- Kenntnis des zugelassenen Gestellungsorts und der Öffnungszeiten.
Vereinfachungen für Unternehmen
Bewilligungen als zugelassener Versender oder zugelassener Empfänger können es erlauben, Versandvorgänge am Unternehmensstandort zu beginnen oder zu beenden. Dafür gelten Voraussetzungen, Aufzeichnungspflichten und gegebenenfalls Anforderungen an Sicherheiten und Verschlüsse.
Häufige Fragen
Kann jede Privatperson ein Binnenzollamt nutzen?
Je nach Sendung und Verfahren ja, beispielsweise bei weitergeleiteten Postsendungen. Zuständigkeit und notwendige Unterlagen sollten vorher telefonisch oder über die Dienststellensuche geklärt werden.
Muss die Ware immer physisch zum Zollamt?
Nicht zwingend. Bewilligte Gestellungsorte und vereinfachte Verfahren können andere Orte zulassen. Ohne entsprechende Freigabe darf die Ware jedoch nicht einfach am eigenen Lager abgefertigt werden.