EORI-Nummer – Bedeutung, Anmeldung und Tipps
Die EORI-Nummer ist die zentrale Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im europäischen Zollrecht. Sie ersetzt die frühere deutsche Zollnummer und gilt einheitlich in der gesamten EU. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 ist sie verpflichtend für nahezu alle zollrelevanten Vorgänge. Ohne EORI-Nummer sind Zollanmeldungen, Ein- und Ausfuhren sowie viele Genehmigungsverfahren nicht möglich. Der folgende Leitfaden erklärt umfassend, was die EORI-Nummer ist, wer sie benötigt, wie sie beantragt wird und welche Rolle sie im Zoll-IT-System ATLAS spielt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Zollnummer für Wirtschaftsbeteiligte
- Sie ersetzt seit 2009 die nationale deutsche Zollnummer
- Pflicht für Zollanmeldungen sowie Ein- und Ausgangsanmeldungen
- Wird einmalig vergeben und gilt dauerhaft
- Beantragung ist kostenlos bei der Generalzolldirektion möglich
Was ist eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer ist eine europaweit gültige Identifikationsnummer für Unternehmen und Personen, die zollrechtlich relevante Geschäfte innerhalb oder mit der EU durchführen. Sie dient der eindeutigen Zuordnung gegenüber Zoll- und Genehmigungsbehörden.
Definition und rechtliche Grundlage der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer steht für Economic Operators’ Registration and Identification Number. Auf Deutsch bedeutet dies Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Sie wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 eingeführt und ist seitdem verbindlich.
Rechtlich basiert sie heute auf dem Unionszollkodex (UZK), insbesondere Artikel 9, sowie auf den dazugehörigen delegierten Verordnungen (UZK-DA). Die EORI-Nummer ist einzigartig und wird nur einmal vergeben. Sie gilt EU-weit und ersetzt vollständig nationale Zollnummern.
Verwendung der EORI-Nummer im Zollverfahren
Die EORI-Nummer muss bei allen schriftlichen und elektronischen Zollanmeldungen angegeben werden. Dazu zählen klassische Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen sowie summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen. Sie dient der eindeutigen Identifizierung aller Beteiligten gegenüber den Zollbehörden.
Ohne gültige EORI-Nummer ist eine Zollabfertigung nicht möglich. Die Nummer wird von den zuständigen Behörden vergeben und ist Voraussetzung für die Teilnahme an IT-Verfahren wie ATLAS. Auch Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren setzen eine EORI-Nummer voraus.
Wer gilt als Wirtschaftsbeteiligter?
Als Wirtschaftsbeteiligte gelten alle Personen oder Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit unter das Zollrecht der EU fällt. Dabei spielt der Wohnsitz keine Rolle. Man unterscheidet zwischen EU-Bürgern und Drittlandsbeteiligten.
EU-Bürger müssen die EORI-Nummer in dem Mitgliedstaat beantragen, in dem sie ansässig sind.
Drittlandsbeteiligte beantragen sie in dem Staat, in dem sie erstmals zollrechtlich tätig werden.
Privatpersonen gelten grundsätzlich nicht als Wirtschaftsbeteiligte, sofern sie maximal neun Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Eine wichtige Ausnahme bilden genehmigungspflichtige Ausfuhren, etwa bei BAfA-Prüfungen. In diesen Fällen benötigen auch Privatpersonen eine EORI-Nummer.
EORI-Nummer in Zollanmeldungen und Verwahrung
In Zollanmeldungen ist die EORI-Nummer für verschiedene Beteiligte zwingend anzugeben. Das gilt sowohl für reguläre Zollanmeldungen als auch für summarische Anmeldungen und die vorübergehende Verwahrung.
Angabe der EORI-Nummer bei Zollanmeldungen
Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen
| Beteiligter | Eingang | Ausgang |
|---|---|---|
| Beförderer | Ja | – |
| Anmelder / SumA-Verantwortlicher | Ja | Ja |
| Empfänger | Ja | – |
| Versender | – | Ja |
Vorübergehende Verwahrung
| Rolle | EORI erforderlich |
|---|---|
| Gestellender | Ja |
| Verwahrer | Ja |
| Verfügungsberechtigter | Ja |
Zweck und Nutzen der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer ist ein zentrales Ordnungs- und Identifikationsmerkmal. Über sie können Zollbehörden Bewilligungen, Netzanbindungen und Genehmigungen eindeutig zuordnen. Gleichzeitig dient sie als Nachweis gegenüber dem Finanzamt für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird im IT-Verfahren ATLAS papierlos festgesetzt. Auch für Genehmigungsverfahren beim BAfA und bei der BLE ist die EORI-Nummer zwingend anzugeben. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden dabei vollständig eingehalten.
Beantragung, Datenübermittlung und Sonderfälle
Die Beantragung erfolgt kostenlos beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion in Dresden. Möglich sind der Internetbeteiligtenantrag (IBA) oder das Formular 0870. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Fehlende Angaben wie die USt-IdNr. können nachgereicht werden.
Die EORI-Stammdaten entsprechen den ATLAS-Stammdaten und werden an EU-Zollbehörden übermittelt. Mit Zustimmung des Unternehmens können sie öffentlich recherchierbar sein.
Zweigstellen nicht rechtsfähiger Art werden unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes geführt. Für ausländische Unternehmen gilt: Eine EORI-Nummer wird nur einmal vergeben. Bestehende Nummern werden der Generalzolldirektion in Weiden gemeldet, nicht neu beantragt.
Fazit
Die EORI-Nummer ist das Fundament für alle zollrelevanten Geschäfte in der EU. Sie schafft Klarheit, Rechtssicherheit und eine eindeutige Identifikation gegenüber Zoll- und Genehmigungsbehörden. Ob Unternehmen, Selbstständige oder bestimmte Privatpersonen – ohne EORI-Nummer geht im internationalen Warenverkehr nichts. Wer frühzeitig beantragt und korrekt arbeitet, vermeidet Verzögerungen, Zusatzkosten und rechtliche Risiken.