Liefertermin: Vereinbarung, Berechnung & Abweichung

Fachlich geprüft: August 2026

Der Liefertermin ist der Zeitpunkt, zu dem Ware oder Leistung am vereinbarten Ort bereitgestellt werden soll. Er kann verbindlich vereinbart oder lediglich als voraussichtlicher Termin prognostiziert sein.

Kurzdefinition: Liefertermin, Lieferfrist, Zustellzeitfenster und Avis sind zu unterscheiden. Verbindlichkeit und Folgen einer Abweichung ergeben sich aus Vertrag und anwendbarem Recht.
FormenDatum, Uhrzeit, Zeitfenster, Frist
Statusverbindlich oder voraussichtlich
PlanungVorlauf, Kalender, Puffer, Cut-off

Begriffe unterscheiden

Begriff Bedeutung
Liefertermin konkreter Zeitpunkt/Tag
Lieferfrist Zeitraum bis zur Leistung
Zeitfenster zulässige Spanne am Liefertag
Avis Ankündigung, nicht automatisch Terminänderung

Realistische Berechnung

Auftragsbearbeitung, Produktion oder Beschaffung, Kommissionierung, Cut-off, Transport, Umschlag, Zoll, Wochenenden und Feiertage einbeziehen. Werk- und Kalendertage dürfen nicht vermischt werden.

Was sollte vereinbart sein?

  • genauer Lieferort und Leistungsereignis,
  • Datum, Uhrzeit oder Zeitfenster samt Zeitzone,
  • verbindlich, Fixtermin oder unverbindliche Prognose,
  • Mitwirkung des Empfängers und Zufahrt,
  • Informationsweg bei Abweichungen.
Wichtig: Eine Tracking-ETA ist grundsätzlich eine Prognose. Sie wird nicht allein durch Anzeige im Portal zu einem vertraglichen Fixtermin.

Bei drohender Verspätung

  1. Ursache und neue belastbare ETA ermitteln.
  2. Betroffene Parteien früh informieren.
  3. Alternativen und Kostenfreigabe abstimmen.
  4. Entscheidung und Status dokumentieren.
  5. Ursache nach Abschluss auswerten.

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