Liefertermin: Vereinbarung, Berechnung & Abweichung
Fachlich geprüft: August 2026
Der Liefertermin ist der Zeitpunkt, zu dem Ware oder Leistung am vereinbarten Ort bereitgestellt werden soll. Er kann verbindlich vereinbart oder lediglich als voraussichtlicher Termin prognostiziert sein.
Kurzdefinition: Liefertermin, Lieferfrist, Zustellzeitfenster und Avis sind zu unterscheiden. Verbindlichkeit und Folgen einer Abweichung ergeben sich aus Vertrag und anwendbarem Recht.
FormenDatum, Uhrzeit, Zeitfenster, Frist
Statusverbindlich oder voraussichtlich
PlanungVorlauf, Kalender, Puffer, Cut-off
Begriffe unterscheiden
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Liefertermin | konkreter Zeitpunkt/Tag |
| Lieferfrist | Zeitraum bis zur Leistung |
| Zeitfenster | zulässige Spanne am Liefertag |
| Avis | Ankündigung, nicht automatisch Terminänderung |
Realistische Berechnung
Auftragsbearbeitung, Produktion oder Beschaffung, Kommissionierung, Cut-off, Transport, Umschlag, Zoll, Wochenenden und Feiertage einbeziehen. Werk- und Kalendertage dürfen nicht vermischt werden.
Was sollte vereinbart sein?
- genauer Lieferort und Leistungsereignis,
- Datum, Uhrzeit oder Zeitfenster samt Zeitzone,
- verbindlich, Fixtermin oder unverbindliche Prognose,
- Mitwirkung des Empfängers und Zufahrt,
- Informationsweg bei Abweichungen.
Wichtig: Eine Tracking-ETA ist grundsätzlich eine Prognose. Sie wird nicht allein durch Anzeige im Portal zu einem vertraglichen Fixtermin.
Bei drohender Verspätung
- Ursache und neue belastbare ETA ermitteln.
- Betroffene Parteien früh informieren.
- Alternativen und Kostenfreigabe abstimmen.
- Entscheidung und Status dokumentieren.
- Ursache nach Abschluss auswerten.