Sonderziehungsrechte (SZR): Haftung berechnen

Fachlich geprüft: August 2026

Sonderziehungsrechte (SZR, englisch SDR) sind eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds auf Basis eines Währungskorbs. Transportabkommen und das HGB verwenden sie für Haftungshöchstbeträge, damit Grenzen nicht an eine einzelne nationale Währung gebunden sind.

Kurzdefinition: Nach § 431 HGB ist Entschädigung bei Verlust/Beschädigung regelmäßig auf 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht begrenzt; in Euro wird mit dem maßgeblichen Tageskurs umgerechnet.
AbkürzungSZR (deutsch), SDR (international)
HerausgeberInternationaler Währungsfonds
Kursändert sich täglich; kein fixer Eurobetrag

Berechnung nach HGB

Haftungshöchstbetrag = Rohgewicht des verlorenen/beschädigten Gutes × 8,33 SZR × Eurokurs des SZR am maßgeblichen Tag. § 431 HGB verweist grundsätzlich auf den Tag der Übernahme oder einen vereinbarten Tag.

Beispiel

Verlorenes Packstück: 120 kg Rohgewicht. Grenze zunächst 120 × 8,33 = 999,6 SZR. Dieser Betrag wird mit dem offiziellen SZR/Euro-Kurs am maßgeblichen Tag umgerechnet. Der aktuelle Kurs darf nicht aus einem alten Schaden übernommen werden.

Haftungsgrenze ist nicht Schadenhöhe: Zuerst werden Rechtsgrund, ersatzfähiger Schaden und Haftungsausschlüsse geprüft. Die SZR-Grenze deckelt den danach berechneten Betrag; sie garantiert keine Auszahlung.

Wichtige Abgrenzungen

Begriff Bedeutung
Warenwert tatsächlicher wirtschaftlicher Wert
Schaden nach anwendbarem Recht ersatzfähiger Betrag
Haftungsgrenze maximaler Betrag nach Gewicht/SZR, wenn anwendbar
Warenversicherung vertragliche Deckung, nicht identisch mit Frachtführerhaftung

Wann kann anderes gelten?

  • anderes Verkehrsträgerrecht oder internationales Übereinkommen,
  • Lieferfristüberschreitung mit anderer Grenze,
  • qualifiziertes Verschulden und Wegfall der Begrenzung,
  • wirksame vertragliche Wert-/Interessenangabe,
  • Mitverursachung, Verpackungsmangel oder Haftungsausschluss.

Praxischeck

  1. anwendbares Recht und Schadentyp bestimmen.
  2. betroffenes Rohgewicht feststellen.
  3. gesetzlichen SZR-Satz auswählen.
  4. maßgeblichen Umrechnungstag dokumentieren.
  5. offiziellen IWF-/anerkannten Kurs sichern.
  6. Ergebnis mit Schaden und Versicherung vergleichen.

Quellen

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