Ursprungszeugnis: Zweck, Ausstellung & Nachweise

Fachlich geprüft: August 2026

Ein Ursprungszeugnis bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware. Es wird insbesondere verlangt, wenn Behörden, Akkreditivbedingungen oder Kunden im Bestimmungsland einen amtlichen Ursprungsnachweis fordern.

Kurzdefinition: Das Ursprungszeugnis weist den handelspolitischen Ursprung nach. In Deutschland stellen Industrie- und Handelskammern solche Zeugnisse auf Antrag und anhand geeigneter Vorbelege aus.
Zwecknichtpräferenzieller Ursprung
Aussteller DEzuständige IHK
Nicht gleichPräferenznachweis

Wofür wird es benötigt?

  • Einfuhrvorschriften des Bestimmungslands,
  • handelspolitische Maßnahmen oder Embargos,
  • Akkreditive und vertragliche Dokumentenlisten,
  • Kundenanforderungen und öffentliche Ausschreibungen.

Wie wird der Ursprung bestimmt?

Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren haben dort ihren Ursprung. Bei Produktion in mehreren Ländern ist regelmäßig die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung entscheidend. Reines Umpacken oder Sortieren begründet üblicherweise keinen neuen Ursprung.

Typische Vorbelege

Fall Möglicher Nachweis
eigene Herstellung Produktions-/Kalkulationsunterlagen
Handelsware EU Lieferantenerklärung zum Ursprung
Drittlandsware ausländisches Ursprungszeugnis/Zollbeleg

Abgrenzung zur Präferenz

Ein Ursprungszeugnis verschafft nicht automatisch einen ermäßigten Zollsatz. Präferenznachweise beruhen auf konkreten Abkommen und eigenen Ursprungsregeln, etwa Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung.

Dokumentenabgleich: Warenbezeichnung, Menge, Gewicht, Rechnungsnummer, Empfänger und Ursprungsland müssen mit Handels- und Versandpapieren konsistent sein.

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