Warntafel am Lkw: ADR-Bedeutung & Kennzeichnung

Fachlich geprüft: August 2026

In der Gefahrgutlogistik meint Warntafel meist die rechteckige orangefarbene Tafel an einer Beförderungseinheit nach ADR. Sie warnt Einsatzkräfte und andere Beteiligte vor gefährlichen Gütern. Abhängig von Beförderungsart und Vorschrift ist sie leer oder trägt eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und eine UN-Nummer.

Kurzdefinition: Die orange Warntafel ist eine ADR-Kennzeichnung am Fahrzeug beziehungsweise Tank. Ob sie neutral oder nummeriert ist und wo sie angebracht wird, richtet sich nach Gefahrgut, Beförderungsart und ADR-Vorschriften.
Farbeorange mit schwarzem Rand
Nummernoben Gefahrnummer, unten UN-Nummer
Zweckschnelle Gefahrenidentifikation und Einsatzinformation

Was bedeuten die Zahlen?

Bei einer nummerierten Tafel steht oben die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (häufig Kemler-Zahl genannt) und unten die vierstellige UN-Nummer des Stoffes. Eine Verdopplung einer Ziffer kann auf eine Verstärkung der Gefahr hinweisen; ein vorangestelltes „X“ kennzeichnet bei den betreffenden Einträgen eine gefährliche Reaktion mit Wasser. Die konkrete Bedeutung ist im ADR nachzuschlagen – Zahlen dürfen nicht aus Vermutung interpretiert werden.

Neutrale oder nummerierte Warntafel?

Ausführung Typischer Anwendungsfall
neutral, ohne Zahlen häufig bei kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten mit Versandstücken
mit Gefahr- und UN-Nummer insbesondere bei bestimmten Tank- und Schüttgutbeförderungen

Die Tabelle dient nur der Orientierung. Mischladungen, mehrere Tanks oder besondere Stoffe können abweichende Anordnungen erfordern. Verantwortliche müssen die aktuelle ADR-Fassung und den konkreten Beförderungsfall prüfen.

Warntafel und Gefahrzettel sind nicht dasselbe

  • Warntafel: orange, am Fahrzeug oder Tank, neutral oder nummeriert.
  • Gefahrzettel/Placard: rautenförmig, mit Symbol und Gefahrklasse.
  • UN-Nummer: vierstellige Stoffnummer, die auf Kennzeichnungen und Dokumenten vorkommen kann.
  • Kennzeichnung für Ladungsüberstand: verkehrsrechtliche Tafel oder Fahne für hinausragende Ladung; keine ADR-Warntafel.

Nicht dauerhaft offen lassen: Orange Tafeln müssen bei einer kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutbeförderung korrekt angebracht und sichtbar sein. Besteht die Kennzeichnungspflicht nicht mehr, sind sie nach den ADR-Vorgaben zu entfernen oder abzudecken. Unzutreffende Warnung kann Rettungskräfte fehlleiten.

Kontrollpunkte vor Abfahrt

  1. Gefahrgutklassifizierung und Beförderungspapier abgleichen.
  2. Freistellungen und Mengengrenzen korrekt bewerten.
  3. Ausführung, Anzahl und Position der Tafeln bestimmen.
  4. Tafeln, Placards und Gefahrgutkennzeichnung auf Lesbarkeit und Befestigung prüfen.
  5. Ausrüstung, Unterweisung und gegebenenfalls ADR-Bescheinigung kontrollieren.
  6. Nach Entladung klären, ob Restmengen oder ungereinigte Tanks die Kennzeichnung weiter erfordern.

Praxisbeispiel

Ein Tankfahrzeug befördert einen einzelnen kennzeichnungspflichtigen Stoff. Die nummerierten orangefarbenen Tafeln ermöglichen Einsatzkräften, Gefahr und Stoff anhand der beiden Zahlen gezielt in den Unterlagen zu identifizieren. Bei einer Stückgutsendung können dagegen neutrale Tafeln und zusätzliche Gefahrzettel maßgeblich sein.

Quelle

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