Frachtvermittlung: Ablauf, Rollen & Haftung
Fachlich geprüft: August 2026
Frachtvermittlung bezeichnet das Zusammenführen eines Transportbedarfs mit einem verfügbaren Frachtführer. Der Vermittler kann Kontakte, Frachtdaten und Preisangebote bereitstellen oder den Vertragsschluss technisch unterstützen. Er ist nicht allein wegen dieser Tätigkeit selbst Frachtführer oder Spediteur.
Typischer Ablauf
- Auftraggeber stellt Relation, Zeiten, Ware und Fahrzeugbedarf ein.
- Vermittler oder Plattform gleicht geeignete Kapazitäten ab.
- Frachtführer gibt Preis und Verfügbarkeit an.
- Parteien klären Bedingungen, Dokumente und Haftungsnachweise.
- Transportvertrag wird zwischen den ausgewiesenen Parteien geschlossen.
- Status, POD und Abrechnung werden je nach Modell über die Plattform geführt.
Vermittler, Spediteur und Frachtführer
| Rolle | Vertragliche Hauptleistung |
|---|---|
| Vermittler | Gelegenheit zum Vertragsschluss vermitteln |
| Spediteur | Versendung des Gutes organisieren (§ 453 HGB) |
| Frachtführer | Gut befördern und abliefern (§ 407 HGB) |
| Selbsteintritt/Fixkostenspediteur | Spediteur kann hinsichtlich der Beförderung Rechte/Pflichten eines Frachtführers haben |
Welche Daten müssen vor Vergabe geprüft werden?
- vollständige Identität und Unternehmensanschrift,
- erforderliche Erlaubnisse und Versicherung,
- Fahrzeugtyp, Nutzlast, Ausstattung und Kennzeichen,
- Unternehmer- und Fahreridentität bei Abholung,
- Ware, Wert, Gefahrgut und Diebstahlrisiko,
- Unterauftragnehmer und Weitervergabe,
- Zahlungsweg, Abtretung und ungewöhnliche Bankdatenänderung.
Risiken digitaler Vermittlung
Identitätsdiebstahl, doppelte Vermittlung, unautorisierte Untervergabe und Frachtdiebstahl können durch reine E-Mail-Kommunikation begünstigt werden. Sichere Plattformkonten, Mehrfaktor-Authentisierung, Rückruf über bekannte Nummern und Abgleich von Fahrer, Fahrzeug und Auftrag reduzieren das Risiko.
Vergütung und Haftung
Der Vermittler erhält je nach Modell Provision, Gebühr oder Marge. Für Transportschäden haftet grundsätzlich der jeweilige Vertragspartner nach anwendbarem Frachtrecht; der Vermittler kann für eigene Pflichtverletzungen haften, etwa bei zugesagter und fehlerhafter Prüfung. Umfang und Grenzen hängen vom konkreten Vertrag ab.
Praxisbeispiel
Ein Verlader stellt eine Teilpartie in eine Frachtenbörse. Ein geprüfter Frachtführer bietet 680 Euro. Die Plattform dokumentiert Annahme und Identität, der Frachtvertrag nennt Verlader und Frachtführer als Parteien; die Plattform berechnet eine Vermittlungsgebühr. Würde sie selbst den Transport zum Festpreis verkaufen, wäre die Einordnung neu zu prüfen.