DDU Incoterms: Bedeutung, Pflichten & Ersatz durch DAP
DDU begegnet Unternehmen noch in älteren Lieferverträgen, Angeboten und Warenwirtschaftssystemen. Die Klausel beschreibt eine Lieferung bis zu einem benannten Ort im Importland, während die Einfuhrabfertigung beim Käufer bleibt. Für neue Verträge sollte DDU nicht mehr verwendet werden.
DDU steht für Delivered Duty Unpaid („geliefert unverzollt“). Der Verkäufer organisiert und trägt den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort; Einfuhrabfertigung, Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer liegen grundsätzlich beim Käufer. DDU gehört seit 2011 nicht mehr zum aktuellen Incoterms-Regelwerk.
Ist DDU noch ein gültiger Incoterm?
DDU war Bestandteil der Incoterms 2000. Mit den Incoterms 2010 ersetzte die Internationale Handelskammer (ICC) unter anderem DDU durch die neue Klausel DAP. Auch die Incoterms 2020 enthalten DDU nicht. Geschäftspartner können den Ausdruck zwar weiterhin individualvertraglich verwenden, müssen dann aber genau festlegen, welche Fassung und welche Pflichten gemeint sind. Andernfalls entsteht unnötiger Auslegungsspielraum.
Wer trägt bei DDU welche Kosten und Risiken?
| Aufgabe oder Kostenart | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung und Ausfuhrabfertigung | üblicherweise verantwortlich | – |
| Haupttransport bis zum benannten Ort | organisiert und bezahlt | – |
| Transportrisiko bis zum Bestimmungsort | trägt das Risiko | – |
| Einfuhranmeldung und notwendige Importgenehmigungen | unterstützt mit Unterlagen | verantwortlich |
| Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer | – | trägt die Abgaben |
| Entladung am Zielort | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung | typischerweise verantwortlich |
Die genaue Kostenverteilung kann durch den Kaufvertrag verändert werden. Besonders bei Zollvertretung, Standgeld, Lagergebühren und einer Vorlageprovision sollte schriftlich geregelt sein, wer die Beträge übernimmt.
Beispiel für eine DDU-Lieferung
DDU, DAP und DDP im Vergleich
| Klausel | Einfuhrabfertigung | Einfuhrabgaben | Hinweis |
|---|---|---|---|
| DDU | Käufer | Käufer | veraltet, nicht in Incoterms 2020 |
| DAP | Käufer | Käufer | aktuelle Klausel für Lieferung an benannten Ort, bereit zur Entladung |
| DDP | Verkäufer | Verkäufer | maximale Pflichten des Verkäufers; lokale Importfähigkeit vorher prüfen |
Häufige Fehler bei alten DDU-Verträgen
- DDU wird ohne Jahresangabe oder präzisen Bestimmungsort verwendet.
- Die Parteien verwechseln Importabfertigung mit dem reinen Transport bis zur Grenze.
- Nicht geregelt ist, wer Zusatzkosten bei fehlenden Zollunterlagen oder verspäteter Abfertigung trägt.
- DDU wird in Softwarevorlagen weitergeführt, obwohl neue Verträge bereits DAP verwenden sollten.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer bei DDU die Ware entladen?
Im Grundmodell wird die Ware am benannten Ort auf dem ankommenden Transportmittel bereitgestellt. Eine Entladung durch den Verkäufer sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Ist DDU dasselbe wie DAP?
Nicht wörtlich, aber DAP übernimmt im aktuellen Regelwerk weitgehend die Funktion, für die früher DDU genutzt wurde. Bei Altverträgen ist dennoch die tatsächlich vereinbarte Fassung maßgeblich.
Regeln Incoterms den Eigentumsübergang?
Nein. Incoterms regeln vor allem Lieferung, Kosten, Gefahrenübergang sowie bestimmte Transport- und Zollpflichten. Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen und Gewährleistung gehören in den Kaufvertrag.
Quellen und fachliche Grundlage
- International Chamber of Commerce: Incoterms® 2020
- ICC: Einführung zu Incoterms® 2010 und Ersatz von DDU durch DAP
Hinweis: Incoterms ersetzen keine rechtliche oder zollfachliche Beratung für den konkreten Vertrag.