FOB (Incoterm): Pflichten, Kosten & Gefahrübergang
Fachlich geprüft: August 2026
FOB steht für „Free on Board“ und ist eine Incoterms-2020-Klausel ausschließlich für See- und Binnenschiffstransporte. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer bestimmten Schiffs ist.
Pflichten im Überblick
| Verkäufer | Käufer |
|---|---|
| Ware, Verpackung und Rechnung | Schiff und Buchung benennen |
| Ausfuhrabfertigung | Haupttransport und Import |
| Kosten/Gefahr bis an Bord | Kosten/Gefahr ab Bordverladung |
| Liefernachweis | rechtzeitige Schiffs-/Hafenangaben |
Ort und Schiff klar festlegen
Die Vertragsklausel sollte den konkreten Verschiffungshafen und „Incoterms 2020“ nennen. Terminal, Cut-off, Schiffsnominierung und Folgen einer verspäteten Bereitstellung sollten ergänzend vereinbart werden.
Warum FOB bei Containern oft nicht passt
Container werden typischerweise am Terminal an Carrier oder Betreiber übergeben, bevor sie an Bord gelangen. Der Verkäufer hätte dann nach FOB noch Risiko, obwohl er die Ware nicht mehr kontrolliert. Für solche Abläufe ist FCA am tatsächlichen Übergabepunkt häufig sachgerechter.
FOB, CFR und CIF
- FOB: Käufer organisiert und bezahlt den Haupttransport.
- CFR: Verkäufer bezahlt Seefracht, Gefahr wechselt dennoch bei Bordverladung.
- CIF: wie CFR, zusätzlich Mindest-Transportversicherung durch Verkäufer nach der Klausel.
Praxisbeispiel
„FOB Hamburg, Incoterms 2020“: Der Verkäufer exportiert und bringt die nicht containerisierte Ware an Bord des benannten Schiffs. Mit der Bordverladung geht die Gefahr auf den Käufer über; dieser trägt Seefracht und Import.