FOB (Incoterm): Pflichten, Kosten & Gefahrübergang

Fachlich geprüft: August 2026

FOB steht für „Free on Board“ und ist eine Incoterms-2020-Klausel ausschließlich für See- und Binnenschiffstransporte. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer bestimmten Schiffs ist.

Kurzdefinition: Bei FOB trägt der Verkäufer Kosten und Gefahr bis zur Verladung an Bord. Danach liegen Gefahr und Haupttransport grundsätzlich beim Käufer.
VerkehrSee- und Binnenschiff
Gefahrübergangan Bord im Verschiffungshafen
ExportVerkäufer

Pflichten im Überblick

Verkäufer Käufer
Ware, Verpackung und Rechnung Schiff und Buchung benennen
Ausfuhrabfertigung Haupttransport und Import
Kosten/Gefahr bis an Bord Kosten/Gefahr ab Bordverladung
Liefernachweis rechtzeitige Schiffs-/Hafenangaben

Ort und Schiff klar festlegen

Die Vertragsklausel sollte den konkreten Verschiffungshafen und „Incoterms 2020“ nennen. Terminal, Cut-off, Schiffsnominierung und Folgen einer verspäteten Bereitstellung sollten ergänzend vereinbart werden.

Warum FOB bei Containern oft nicht passt

Container werden typischerweise am Terminal an Carrier oder Betreiber übergeben, bevor sie an Bord gelangen. Der Verkäufer hätte dann nach FOB noch Risiko, obwohl er die Ware nicht mehr kontrolliert. Für solche Abläufe ist FCA am tatsächlichen Übergabepunkt häufig sachgerechter.

FOB, CFR und CIF

  • FOB: Käufer organisiert und bezahlt den Haupttransport.
  • CFR: Verkäufer bezahlt Seefracht, Gefahr wechselt dennoch bei Bordverladung.
  • CIF: wie CFR, zusätzlich Mindest-Transportversicherung durch Verkäufer nach der Klausel.
Wichtig: FOB regelt nicht automatisch Eigentumsübergang, Zahlungsweise oder Qualität der Ware. „FOB Zielhafen“ widerspricht der Systematik, weil FOB am Verschiffungshafen ansetzt.

Praxisbeispiel

„FOB Hamburg, Incoterms 2020“: Der Verkäufer exportiert und bringt die nicht containerisierte Ware an Bord des benannten Schiffs. Mit der Bordverladung geht die Gefahr auf den Käufer über; dieser trägt Seefracht und Import.

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