Import: Bedeutung, Zollablauf & Praxisbeispiel

Fachlich geprüft: 9. August 2026

Import umfasst mehr als den physischen Grenzübertritt. Bei Waren aus Nicht-EU-Staaten müssen Zollwert, Einreihung, Ursprung, Verbote, Dokumente und die Rolle des Importeurs vor Versand geklärt sein.

Kurzdefinition

Ein Import ist die Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen aus einem anderen Wirtschaftsgebiet. Zollrechtlich steht bei Waren besonders das Verbringen aus einem Nicht-EU-Staat in das Zollgebiet der Union und die anschließende Überführung in ein Zollverfahren im Mittelpunkt.

GegenbegriffExport
EU-BinnenverkehrRegelmäßig keine Zoll-Einfuhr
DrittlandswareZollanmeldung und Prüfung
AbgabenZoll, Einfuhrumsatzsteuer, gegebenenfalls Verbrauchsteuer

Wie läuft ein Warenimport ab?

  1. Lieferant, Produkt und Einfuhrfähigkeit prüfen.
  2. Lieferbedingung, Transport und Versicherung vereinbaren.
  3. Zolltarifnummer, Ursprung und Genehmigungen bestimmen.
  4. Handelsrechnung, Packliste und Beförderungsdokumente erstellen.
  5. Ware gestellen und elektronisch zur Einfuhr anmelden.
  6. Kontrollen und Abgabenfestsetzung abwarten.
  7. Nach Überlassung Ware weiterbefördern und Unterlagen archivieren.

Welche Dokumente werden häufig benötigt?

  • Handelsrechnung mit belastbarer Warenbeschreibung und Wert,
  • Packliste und Frachtpapier,
  • EORI-Nummer des Wirtschaftsbeteiligten,
  • Ursprungs- oder Präferenznachweise,
  • Einfuhrgenehmigungen oder Konformitätsunterlagen,
  • Versand-MRN bei vorausgehendem T1-Verfahren.
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen kauft elektronische Baugruppen in Japan. Vor Abfahrt prüft es Einreihung und Produktsicherheit. Nach Ankunft meldet sein Zollvertreter die Ware mit der EORI des Importeurs an. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden berechnet; erst nach Überlassung darf die Ware frei weiterverwendet werden.

Wer ist Importeur?

Importeur ist nicht automatisch der physische Empfänger. Kaufvertrag, Incoterm, Zollvertretung und Produktrecht können unterschiedliche Rollen schaffen. Besonders bei DDP sollte ein ausländischer Verkäufer prüfen, ob er im Importland überhaupt als Anmelder und Steuerschuldner auftreten kann.

Import aus EU und Drittland

Vorgang Zollrecht
Warenverkehr innerhalb des EU-Zollgebiets Grundsätzlich keine klassische Einfuhrzollanmeldung; Steuer- und Statistikpflichten können bestehen.
Einfuhr aus Nicht-EU-Staat Gestellung und Zollverfahren erforderlich, sofern keine Ausnahme greift.
Ware unter T1 Abgaben bleiben bis zur Bestimmungsstelle ausgesetzt.
Vor Bestellung prüfen: Niedriger Kaufpreis schützt nicht vor Produktverboten, Antidumpingzoll oder fehlenden Genehmigungen. Die zolltarifliche und produktrechtliche Prüfung gehört vor den Versand.

Häufige Fragen

Ist Einfuhrumsatzsteuer Zoll?

Nein. Sie wird bei der Einfuhr erhoben, ist aber eine Steuer. Zoll ist eine eigenständige Abgabe.

Kann ein Spediteur alles übernehmen?

Er kann Transport und Zollvertretung übernehmen. Der Auftraggeber muss trotzdem richtige Produkt-, Wert- und Ursprungsdaten liefern und bleibt je nach Vertretungsart verantwortlich.

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