Werkverkehr: Voraussetzungen, Abgrenzung & Regeln
Fachlich geprüft: August 2026
Werkverkehr ist Güterbeförderung für eigene betriebliche Zwecke. Er ist vom gewerblichen Güterkraftverkehr abzugrenzen, bei dem Transportleistung für Dritte gegen Entgelt oder geschäftsmäßig erbracht wird.
Wesentliche Voraussetzungen
- Die Güter gehören dem Unternehmen oder stehen in einem gesetzlich genannten engen Geschäftsbezug.
- Die Beförderung dient Anlieferung, Versand, Verbringung oder eigenem Gebrauch.
- Fahrzeuge werden grundsätzlich von eigenem Personal geführt; gesetzliche Details beachten.
- Die Beförderung ist nur Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit.
Werkverkehr oder gewerblich?
| Werkverkehr | Gewerblicher Güterkraftverkehr |
|---|---|
| eigener Zweck | Transport für andere |
| Hilfstätigkeit | eigenständige Dienstleistung |
| keine Fracht als Marktleistung | Entgelt/geschäftsmäßige Leistung |
Rechtliche Folgen
Werkverkehr ist grundsätzlich erlaubnisfrei, bleibt aber an zahlreiche Vorschriften gebunden: Fahrzeugzulassung, Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit, Ladungssicherung, Gefahrgut, Maut sowie technische und steuerliche Regeln. Ab bestimmten Fahrzeuggewichten bestehen Meldepflichten beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Praxisbeispiel
Ein Möbelhersteller liefert eigene verkaufte Möbel mit eigenem Fahrzeug und Beschäftigten aus; Transport ist Hilfstätigkeit. Übernimmt er regelmäßig fremde Sendungen gegen Entgelt, spricht das für gewerblichen Güterkraftverkehr.