ADR-Schulung: Aufbaukurs, Prüfung & ADR-Schein erklärt
Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026
Die ADR-Schulung vermittelt Fahrzeugführern die Kenntnisse, die sie für bestimmte Gefahrgutbeförderungen auf der Straße benötigen. Nach anerkanntem Kurs und bestandener IHK-Prüfung wird die ADR-Schulungsbescheinigung umgangssprachlich „ADR-Schein“ erteilt.
ADR Kapitel 8.2 und GGVSEB
zuständige IHK
regelmäßig fünf Jahre
Welche Kursarten gibt es?
| Kurs | Berechtigung beziehungsweise Zweck |
|---|---|
| Basiskurs | Grundqualifikation für Stück- und Schüttgutbeförderung im erfassten Umfang |
| Aufbaukurs Tank | zusätzliche Qualifikation für bestimmte Tankbeförderungen |
| Aufbaukurs Klasse 1 | explosive Stoffe und Gegenstände |
| Aufbaukurs Klasse 7 | radioaktive Stoffe |
| Auffrischung | Verlängerung vor Ablauf der Bescheinigung mit Prüfung |
Ablauf
- Prüfen, welche Beförderung und Kurskombination erforderlich ist.
- Anerkannten Schulungsveranstalter wählen.
- Vorgeschriebene Unterrichtseinheiten vollständig besuchen.
- IHK-Prüfung bestehen.
- Bescheinigung während relevanter Beförderungen mitführen.
- Auffrischung rechtzeitig vor Ablauf absolvieren.
Wann ist ein ADR-Schein erforderlich?
Entscheidend sind Stoff, Menge, Beförderungsart, Fahrzeug und anwendbare Freistellungen. Transporte unter bestimmten Freistellungsregeln können ohne ADR-Fahrerschulungsbescheinigung zulässig sein, lösen aber häufig andere Pflichten aus. Die sogenannte 1.000-Punkte-Regel ist keine allgemeine „Gefahrgutfreiheit“.
ADR-Schulung ist nicht jede Gefahrgutunterweisung
Personen, deren Aufgaben die Gefahrgutbeförderung betreffen, benötigen nach ADR 1.3 eine aufgabenbezogene Unterweisung. Das betrifft beispielsweise Verpacker, Verlader oder Sachbearbeiter. Diese Unterweisung ist nicht mit der Fahrerschulung und auch nicht mit der Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten identisch.
Zuständigkeit in Deutschland
Nach GGVSEB sind die Industrie- und Handelskammern für Anerkennung und Überwachung der Schulung, Prüfung und Erteilung der Schulungsbescheinigung zuständig. Fahrer müssen die erforderliche Bescheinigung mitführen und auf Verlangen vorlegen.