Frankatur: Bedeutung, Frachtzahler & Abgrenzung zu Incoterms
Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026
Die Frankatur bestimmt oder kennzeichnet, wer Porto beziehungsweise Transportkosten übernimmt. Im Paket- und Postverkehr bezeichnet sie auch das Freimachen einer Sendung; im Speditionsalltag werden „frei“ und „unfrei“ als Kostenanweisungen verwendet.
Definition: Frankatur ist eine Vereinbarung oder Kennzeichnung zur Zahlung von Beförderungskosten. Sie regelt nicht automatisch Eigentum, Lieferort, Gefahrübergang, Zoll oder Versicherung.
Frage
Wer zahlt die Beförderung?
Wer zahlt die Beförderung?
Formen
frei, unfrei oder Kundenkonto
frei, unfrei oder Kundenkonto
Nicht gleich
Incoterms-Regel
Incoterms-Regel
Typische Formen
| Angabe | Übliche Bedeutung |
|---|---|
| frankiert/frei | Versender bezahlt das vereinbarte Porto oder die Fracht |
| unfrei | Empfänger soll Kosten übernehmen; nur wenn Carrier dies anbietet |
| Freight Prepaid | Fracht im Voraus beziehungsweise durch Absender bezahlt |
| Freight Collect | Fracht beim Empfänger oder Bestimmungsort zu erheben |
| Kundennummer | Abrechnung über ein hinterlegtes Carrierkonto |
Beispiel: Ein Frachtbrief trägt „Freight Prepaid“. Der Verkäufer bezahlt den Transport. Daraus folgt nicht, dass er auch das Risiko bis zur Ankunft trägt; dafür sind Kaufvertrag und Lieferbedingung maßgeblich.
Frankatur und Incoterms
Incoterms®-Regeln ordnen Kosten, Lieferpflichten und Risikoübergang systematisch zu. Eine einfache Frankatur ist viel enger. Begriffe wie „frachtfrei“ sollten mit Ort und Vertragsregel präzisiert werden.
Häufige Fehler
- „frei Haus“ ohne genaue Leistungs- und Risikodefinition,
- unfreie Sendung, obwohl Empfänger oder Carrier sie nicht akzeptiert,
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mit Fracht verwechselt,
- Versandkostenkonto ohne Berechtigung verwendet,
- Rücksendungskosten nicht geregelt.
Praxis-Tipp: Nennen Sie Frachtzahler, Abrechnungskonto, enthaltene Zuschläge und anwendbare Lieferregel getrennt.
Abgrenzung
Frachtkosten sind der Betrag, die Frankatur weist den Zahler zu. Frachtfrei versichert ist eine auslegungsbedürftige Formulierung und keine eigene Incoterms-Regel.
Vertiefung: