Incoterms 2020 einfach erklärt

Die Incoterms 2020 regeln weltweit einheitlich, wie Kosten, Risiken und Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Warenhandel verteilt werden. Herausgegeben von der Internationalen Handelskammer, schaffen sie Rechtssicherheit für Kaufverträge über alle Verkehrsträger hinweg. Wer Incoterms korrekt anwendet, vermeidet Missverständnisse bei Gefahrübergang, Transport, Zoll und Versicherung. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Incoterms 2020, ihre Struktur, Unterschiede und praktischen Folgen – kompakt, verständlich und vollständig.

Incoterms 2020 einfach erklärt
Incoterms 2020 einfach erklärt

Das Wichtigste in Kürze

  • Incoterms 2020 definieren klar Kosten-, Risiko- und Pflichtverteilung im Handel
  • Es gibt vier Klauselgruppen: E, F, C und D
  • Multimodale und maritime Incoterms sind strikt zu unterscheiden
  • Der benannte Ort ist immer Vertragsbestandteil
  • Ohne Versionsangabe gelten Incoterms rechtlich nicht eindeutig

Was regeln die Incoterms 2020?

Die Incoterms 2020 regeln, wer im internationalen Handel welche Kosten, Risiken, Transportpflichten und Zollaufgaben trägt und wann der Gefahrenübergang stattfindet.

Übersicht: Incoterms 2020 nach Klauselgruppen

Klauselgruppe Incoterms Verpflichtung Verkäufer Risiko Verkäufer
E-Klausel EXW sehr gering sehr gering
F-Klauseln FCA, FAS, FOB gering bis mittel bis Übergabe
C-Klauseln CPT, CIP, CFR, CIF mittel bis Frachtführer / Schiff
D-Klauseln DAP, DPU, DDP sehr hoch bis Zielort

Incoterms 2020 nach Transportart

Multimodale Incoterms (alle Verkehrsträger)

Incoterm Deutscher Begriff Transportarten
EXW Ab Werk alle
FCA Frei Frachtführer alle
CPT Frachtfrei alle
CIP Frachtfrei versichert alle
DAP Geliefert benannter Ort alle
DPU Geliefert und entladen alle
DDP Geliefert verzollt alle

Maritime Incoterms (See- und Binnenschifffahrt)

Incoterm Deutscher Begriff Einsatz
FAS Frei Längsseite Schiff See/Binnen
FOB Frei an Bord See/Binnen
CFR Kosten und Fracht See/Binnen
CIF Kosten, Versicherung, Fracht See/Binnen

Kosten- und Gefahrenübergang im Vergleich

Incoterm Kostenübergang Gefahrenübergang
EXW Bereitstellung Ware Bereitstellung Ware
FCA Lieferung an Frachtführer Lieferung an Frachtführer
CPT Zielort Übergabe an Frachtführer
CIP Zielort Übergabe an Frachtführer
DAP Zielort Zielort (entladebereit)
DPU Zielort inkl. Entladung nach Entladung
DDP Zielort inkl. Zoll Zielort verzollt

Zollpflichten nach Incoterms 2020

Incoterm Ausfuhrzoll Verkäufer Einfuhrzoll Verkäufer
EXW
FCA
CPT
CIP
DAP
DPU
DDP

Versicherungsverpflichtung

Incoterm Versicherungspflicht Verkäufer Deckung
EXW
FCA
CPT
CIP Institute Cargo Clause A
CFR
CIF Mindestversicherung

EXW vs. FCA – häufige Praxisvergleiche

Merkmal EXW FCA
Verladung Käufer Verkäufer
Ausfuhrzoll Käufer Verkäufer
Risikoübergang sehr früh klar definiert
Empfehlung ICC nur national international geeignet

DAP vs. DPU vs. DDP

Merkmal DAP DPU DDP
Transport Verkäufer Verkäufer Verkäufer
Entladung Käufer Verkäufer Käufer
Einfuhrzoll Käufer Käufer Verkäufer
Risiko Zielort nach Entladung Zielort verzollt

Maritime Incoterms – Risiko & Kosten

Incoterm Kosten bis Risiko bis
FAS Längsseite Schiff Längsseite Schiff
FOB An Bord An Bord
CFR Zielhafen Verladehafen
CIF Zielhafen + Versicherung Verladehafen

Incoterms 2020 vs. 2010 – wichtigste Änderungen

Änderung Incoterms 2010 Incoterms 2020
DAT enthalten ersetzt durch DPU
Versicherung CIP gering Clause A
FCA + Bordkonnossement nicht geregelt explizit geregelt
Sicherheitspflichten allgemein konkretisiert

Die Incoterms 2020 im Überblick

Die Incoterms 2020 sind in die Gruppen E, F, C und D unterteilt. Diese Einteilung zeigt, wie stark die Verpflichtungen des Verkäufers ausgeprägt sind. Mit jeder Gruppe steigt sein Kosten- und Risikoanteil. Gleichzeitig unterscheiden die Incoterms zwischen multimodalen Klauseln für alle Transportarten und maritimen Klauseln für See- und Binnenschifffahrt.

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Entscheidend ist immer, dass im Kaufvertrag sowohl die Klausel als auch der genaue Ort genannt werden. Ohne Ortsangabe bleibt die Regelung unvollständig. Die Incoterms sind kein Gesetz, sondern Vertragsbestandteil. Sie wirken nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

Multimodale Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP
Maritime Klauseln: FAS, FOB, CFR, CIF

E-Klausel: EXW – Ex Works / Ab Werk

EXW stellt die geringste Verpflichtung für den Verkäufer dar. Er stellt die Ware lediglich am benannten Ort bereit. Das kann sein Betriebsgelände oder ein anderes Lager sein. Sobald die Ware bereitsteht, gehen Kosten und Risiko vollständig auf den Käufer über. Der Verkäufer ist weder zur Verladung noch zur Ausfuhrverzollung verpflichtet. Genau darin liegt das Risiko für internationale Geschäfte.

Die ICC empfiehlt EXW daher primär für nationale Transporte. Für Exporte kann diese Klausel zu erheblichen Zollproblemen führen. Käufer tragen ab Bereitstellung sämtliche Transport-, Versicherungs- und Zollkosten.

F-Klausel: FCA – Free Carrier / Frei Frachtführer

FCA ist eine der flexibelsten und praxisnahesten Incoterms. Es gibt zwei Varianten: Lieferung auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort. Erfolgt die Lieferung beim Verkäufer, verlädt dieser die Ware und trägt das Risiko der Verladung. Danach gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über.

Bei Lieferung an einen anderen Ort trägt der Verkäufer das Risiko bis zur Bereitstellung dort. In beiden Fällen ist der Verkäufer zur Ausfuhrverzollung verpflichtet. FCA eignet sich ideal für Container- und Sammelgutverkehre. Sie ist deutlich sicherer als EXW.

C-Klauseln: CPT und CIP – Kosten getrennt vom Risiko

Bei CPT und CIP organisiert der Verkäufer den Transport bis zum benannten Bestimmungsort. Die Kosten trägt er bis dorthin. Der Gefahrenübergang erfolgt jedoch bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer. Das ist ein zentraler Punkt dieser Klauseln. Käufer sollten sich dessen bewusst sein.

CPT enthält keine Versicherungspflicht. CIP hingegen verpflichtet den Verkäufer zu einer Transportversicherung mit umfassender Deckung gemäß Institute Cargo Clauses A. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig bei hochwertigen Waren. Beide Klauseln gelten für alle Verkehrsträger.

D-Klauseln: DAP, DPU und DDP – maximale Verkäuferpflichten

D-Klauseln verlagern nahezu alle Pflichten auf den Verkäufer. Bei DAP liefert er die Ware entladebereit am Bestimmungsort. Die Einfuhrverzollung übernimmt der Käufer. DPU geht einen Schritt weiter. Hier ist der Verkäufer zusätzlich für die Entladung verantwortlich.

Der benannte Ort muss daher technisch zur Entladung geeignet sein. DDP stellt die umfassendste Verpflichtung dar. Der Verkäufer trägt auch Einfuhrzölle und Steuern. Diese Klausel erfordert detaillierte Kenntnisse des Importlandes. Ohne Erfahrung ist DDP risikoreich.

Maritime Klauseln: FAS, FOB, CFR und CIF

Maritime Incoterms dürfen ausschließlich in der See- und Binnenschifffahrt verwendet werden. FAS endet längsseits des Schiffes. FOB endet mit der Verladung an Bord. In beiden Fällen trägt der Verkäufer Kosten und Risiken bis zu diesem Punkt.

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CFR und CIF erweitern die Verkäuferpflichten um die Seefracht bis zum Zielhafen. Der Gefahrenübergang bleibt jedoch beim Verladehafen. CIF beinhaltet zusätzlich eine Versicherungspflicht. Diese Klauseln sind für Massengut und klassische Seefracht konzipiert. Für Container sind sie ungeeignet.

Differenzierter Versicherungsschutz bei CIP und CIF

Eine der wichtigsten Neuerungen der Incoterms 2020 betrifft das Schutzniveau der Transportversicherung. Während bei der Klausel CIF (Cost, Insurance and Freight) weiterhin ein Mindestschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (C) ausreicht, wurde der Standard für CIP (Carriage and Insurance Paid to) angehoben.

Bei CIP muss der Verkäufer nun eine Versicherung mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo Clauses A) abschließen. Diese Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass CIP häufig im Containerverkehr und bei hochwertigen Industriegütern genutzt wird, wo ein Basisschutz oft unzureichend ist. Unternehmen sollten bei der Vertragserstellung genau prüfen, ob die gewählte Klausel den individuellen Risikoanforderungen ihrer Waren entspricht.

Grenzen der Klauseln: Was die Incoterms 2020 nicht leisten

Obwohl die Incoterms 2020 die Verteilung von Kosten, Risiken und Pflichten präzise definieren, regeln sie keineswegs den gesamten Kaufvertrag. Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Annahme, dass mit einer Klausel wie FOB oder DAP auch der Eigentumsübergang an der Ware festgelegt ist.

Die Incoterms machen jedoch keine Aussagen über den Eigentumsvorbehalt, die Zahlungsbedingungen, den Gerichtsstand oder die Folgen von Vertragsverletzungen. Diese Punkte müssen zwingend separat im Kaufvertrag vereinbart werden. Für eine rechtssichere Abwicklung ist es daher unerlässlich, die Klauseln lediglich als Ergänzung zu einem vollumfänglichen Handelsvertrag zu betrachten.

Der Einfluss der Incoterms 2020 auf Zollwert und Steuern

Die Wahl der richtigen Klausel unter den Incoterms 2020 hat direkte Auswirkungen auf die Zollwertermittlung bei der Einfuhr. Da der Zollwert die Basis für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer und etwaiger Zölle bildet, müssen alle Kostenkomponenten bis zur EU-Außengrenze einbezogen werden.

Bei Klauseln wie EXW müssen Transport- und Versicherungskosten oft zum Rechnungspreis hinzugerechnet werden, während diese bei DDP bereits enthalten sind. Eine falsche Deklaration kann hier zu steuerlichen Nachteilen oder Problemen bei der Zollprüfung führen. Exporteure und Importeure sollten daher eng mit ihren Logistikpartnern zusammenarbeiten, um die Kostentransparenz für die Zollbehörden sicherzustellen.

Fazit

Die Incoterms 2020 sind unverzichtbar für rechtssicheren internationalen Handel. Wer sie korrekt einsetzt, reduziert Risiken, Kostenstreitigkeiten und Haftungsprobleme deutlich. Entscheidend sind die richtige Klausel, der exakte Ort und die klare Versionsangabe. Besonders wichtig ist das Verständnis von Gefahren- und Kostenübergang. Unternehmen, die Incoterms strategisch nutzen, schaffen Transparenz und Planungssicherheit in der Lieferkette.

Quellen:


FAQ

Was sind die Incoterms 2020?

Die Incoterms 2020 sind eine von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebene Sammlung weltweit anerkannter Lieferklauseln für den globalen Warenhandel. Sie definieren standardisierte Regeln für die Verteilung von Transportkosten, das Risiko des Warenverlusts und die notwendigen Dokumentenpflichten zwischen Käufer und Verkäufer.

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Warum wurden die Incoterms im Jahr 2020 aktualisiert?

Die Aktualisierung erfolgte, um das Regelwerk an die moderne Handelspraxis anzupassen und Unklarheiten früherer Versionen zu beseitigen. Insbesondere wurden Sicherheitsanforderungen beim Transport sowie veränderte Versicherungsklauseln für CIP und CIF stärker berücksichtigt.

Welche Klausel ersetzt die frühere DAT-Klausel?

In der aktuellen Fassung wurde die Klausel DAT (Delivered at Terminal) durch DPU (Delivered at Place Unloaded) ersetzt. Dies verdeutlicht, dass der Bestimmungsort nicht zwingend ein Terminal sein muss, sondern jeder beliebige Ort sein kann, an dem die Ware entladen werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Holschulden und Bringschulden?

Bei einer Holschuld wie EXW (Ex Works) muss der Käufer die Ware beim Verkäufer abholen und trägt fast alle Risiken und Kosten. Im Gegensatz dazu stellt DAP (Delivered at Place) eine Bringschuld dar, bei der der Verkäufer für den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort verantwortlich ist.

Gilt die Klausel FOB auch für den Luftfrachtversand?

Nein, die Klausel FOB (Free on Board) ist ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen. Für den Luftversand sollte stattdessen die Klausel FCA (Free Carrier) genutzt werden, da diese den Übergabepunkt flexibler definiert.

Wer trägt bei DDP die Kosten für die Verzollung?

Bei der Klausel DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Verkäufer sämtliche Kosten, einschließlich der Einfuhrverzollung, Steuern und Abgaben im Bestimmungsland. Dies stellt die maximale Verpflichtung für den Verkäufer dar und wird oft bei Lieferungen an Endkunden genutzt.

Wie wird der Gefahrenübergang bei den Incoterms definiert?

Der Gefahrenübergang legt den exakten Zeitpunkt fest, an dem das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Je nach gewählter Klausel kann dies bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer oder erst am Zielort geschehen.

Muss ich zwingend die Version von 2020 verwenden?

Grundsätzlich können Vertragsparteien auch ältere Versionen wie die Incoterms 2010 vereinbaren, solange dies explizit im Vertrag vermerkt ist. Es wird jedoch dringend empfohlen, die aktuelle Version 2020 zu nutzen, um von den präziseren Definitionen und Sicherheitsstandards zu profitieren.

Was bedeutet „FCA“ bei den Incoterms 2020?

FCA steht für „Free Carrier“ und bedeutet, dass der Verkäufer die Ware entweder in seinen eigenen Räumlichkeiten oder an einem benannten Ort an einen vom Käufer bestimmten Frachtführer übergibt. Seit 2020 enthält diese Klausel eine neue Option, die es dem Käufer erlaubt, dem Frachtführer die Ausstellung eines Konnossements (Bill of Lading) mit On-Board-Vermerk anzuweisen.

Sind die Incoterms 2020 gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, die Incoterms sind kein Gesetz, sondern eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Handelspartnern im Rahmen der Vertragsfreiheit. Damit sie rechtlich bindend werden, müssen sie im Kaufvertrag ausdrücklich als Bestandteil der Lieferbedingungen genannt werden.

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